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  #21 (permalink)  
Alt 10.07.2012, 14:18
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Ich setze mich in Zukunft einfach auf den Hosenboden und fordere Schadensersatz für meine Designerjeans und Schmerzensgeld für das entstandene Trauma, gemäß §833 BGB!

§254 BGB beachten!
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  #22 (permalink)  
Alt 10.07.2012, 15:10
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Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Sorry, aber was geht denn mit dir ab?
Zitat:
Zitat von cane de presa Beitrag anzeigen
seltsammer staff läuft frei herum,das darf nicht sein,aber meine Hund ist normal und deshalb bin ich ein guter Mensch und der ander böse und brandgefährlich und gehört an die Leine.
Kennen wir uns, dass du glaubst so mit mir umgehen zu können?
Wenn du lesen würdest was ich geschrieben habe, hättest du folgendes gelesen
Zitat:
Zitat von wolkenspringer Beitrag anzeigen
Ich kenne einen Staff...
ich kenne sogar den Halter, so gut, dass ich etwas über sein Führungszeugnis sagen kann.

Zitat:
Zitat von cane de presa Beitrag anzeigen
"eingentlich gar nicht mehr geben dürfte" JA diese rasse gehört zu den "sogenanten Kampfhunden" ,das sag ich immer wenn ich gefragt werde : Das ist doch ein Kampfhund? die dürfte es doch garnicht mehr geben....lol
Auch das kannst du dir sparen, mach dich mal schlau, welche Rasse Hogan ist und schlag mal nach als was er in NRW zählt.

Die Rasse des Hundes, welchen ich erwähnt hatte, habe ich lediglich erwähnt, um aufzuzeigen, wie lasch die Kontrollen hier sind.
Schade, das wir so etwas nicht mal persönlich ausdiskutieren können, dann würden so manche sich am Riemen reissen mit ihrem unverschämten Getue!!!

@Angie,
du weisst genau wo ich wohne und dort triffst du ebenfalls sehr viele Hunde und ich bin hier noch nie kontrolliert worden und gerade hier laufen genug Hunde umher, wo mir sicher bin, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht.

Zum Zuchtverbot, oder dem "in NRW nicht mehr geben dürfte". Dieser Rüde ist 3 Jahre alt, stammt nicht aus dem Tierschutz (Beschlagnahmung o.Ä.), der Halter wohnt schon immer hier und ist, wie schon mal erwähnt, vorbestraft, also wie kann es dazu kommen, dass dieser Hund hier (NRW) existiert?

Gruss,

Reinhold
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„Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio
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  #23 (permalink)  
Alt 10.07.2012, 15:17
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Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Boxer- oder Labradormix...was soll es sonst sein
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  #24 (permalink)  
Alt 10.07.2012, 21:04
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Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Zitat:
Zitat von wolkenspringer Beitrag anzeigen

@Angie,
du weisst genau wo ich wohne und dort triffst du ebenfalls sehr viele Hunde und ich bin hier noch nie kontrolliert worden und gerade hier laufen genug Hunde umher, wo mir sicher bin, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht.
Ich sag ja, vllt wird bei dir nicht kontrolliert - dort, wo ich bin, schon und ich find das vollkommen okay, weil ich dann mal meine Ruhe habe.

Claudia: ich wage zu bezweifeln, dass der Hund überhaupt irgendwo gemeldet ist
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  #25 (permalink)  
Alt 10.07.2012, 21:41
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Ist das Zuchtverbot nicht aufgehoben worden in NRW?
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  #26 (permalink)  
Alt 11.07.2012, 11:03
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Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Hi,

Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
Ich sag ja, vllt wird bei dir nicht kontrolliert - dort, wo ich bin, schon
Das ist doch Irrsinn, in der Merheimer Heide wird zu hauf kontrolliert, laut deiner Aussage und im 15Min. Fussweg entfernten Neubrück nicht, obwohl es hier viele Hunde gibt und es sich zudem noch um ein dichtbesiedeltes Wohngebiet handelt!!! Sorry, aber das geht mir nicht in den Kopf

Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
Claudia: ich wage zu bezweifeln, dass der Hund überhaupt irgendwo gemeldet ist
Genau so ist es wohl und das bleibt schon seit etwas über 3 Jahren unentdeckt!!!

Wenn man mehr / gezielter kontrollieren würde, Sachkundetest und Wesenstest für alle Halter bzw. Hunde einführen würde, könnte man die Leinenpflicht aufheben. Das man dabei Rücksicht auf andere Halter, deren Hunde angeleint sind, Passanten mit Kindern und Passanten die zu erkennen geben, dass sie Angst haben usw., ist natürlich vorausgesetzt.

Gruss,

Reinhold
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„Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio
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  #27 (permalink)  
Alt 11.07.2012, 12:45
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Ich versteh immernoch nicht warum es den Staff nicht geben sollte...
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  #28 (permalink)  
Alt 11.07.2012, 13:08
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Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

das ist der Punkt den ich herausfinden wollte

staffi aus dem Tierschutz bei einem "vorbestraften" in seiner Nähe wo zu lasch kontroliert wird und ja eigendlich verboten gehört und auch noch als labrador gemeldet sein könnte (liest sich nicht sehr glaubhaft)

aber sein 70 kg mastiff ohne Leine wo er spazieren geht,kontroliert man zuviel und das wäre sippenhaft.

versteh nicht auf was er hinaus will,ausser die übliche Kampfhunde leiher was man mit mir nicht persönlich besprechen sollte
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Geändert von cane de presa (11.07.2012 um 13:12 Uhr)
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  #29 (permalink)  
Alt 11.07.2012, 13:39
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Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Ist das Zuchtverbot nicht aufgehoben worden in NRW?
Nö. Wenn dem so wäre, würde es keine Beschlagnahmungen diesbezüglich mehr geben. Die Welpen im Bonner Tierheim jedoch zeigen, dass das Zuchtverbot gilt.

Zitat:
Zitat von wolkenspringer Beitrag anzeigen

Das ist doch Irrsinn, in der Merheimer Heide wird zu hauf kontrolliert, laut deiner Aussage und im 15Min. Fussweg entfernten Neubrück nicht, obwohl es hier viele Hunde gibt und es sich zudem noch um ein dichtbesiedeltes Wohngebiet handelt!!! Sorry, aber das geht mir nicht in den Kopf
Reinhold, ich gebe nur das wieder, was ich mitbekomme. Da du nicht 24 Std am Tag dort spazieren gehst, weiß man nicht, ob die vllt kontrollieren, wenn du gerade dort nicht unterwegs bist.
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  #30 (permalink)  
Alt 11.07.2012, 13:57
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Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
Nö. Wenn dem so wäre, würde es keine Beschlagnahmungen diesbezüglich mehr geben. Die Welpen im Bonner Tierheim jedoch zeigen, dass das Zuchtverbot gilt.


Auf bundesebene als verfassungswidrig abgeschmettert (16.03.2004)

http://www.spiegel.de/panorama/urtei...-a-290838.html

Folgendes fand man laut KSG seinerzeit bei wdr.de (also vor dem 02.05.2004):

Was bedeutet das Urteil für NRW?

Fünf Fragen, fünf Antworten

1) Gilt in NRW jetzt kein Zuchtverbot für gefährliche Hunde mehr?

Doch, es gilt weiterhin ein Zuchtverbot für "im Einzelfall gefährliche Hunde". Das sind zum Beispiel Hunde, die einen Menschen angesprungen oder gebissen haben, die einen anderen Hund oder Wild gebissen haben oder die mit dem Ziel gesteigerter Aggressivität ausgebildet wurden.

2) Spielt die Rasse für das Zuchtverbot keine Rolle mehr?

Nein, das rasseabhängige, generelle Zuchtverbot für Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier (bisher vom Bundesgesetz abgedeckt) gilt nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes nicht mehr.

3) Wurde auch das Importverbot für Hunde dieser vier Rassen gekippt?

Nein, Hunde dieser Rassen dürfen laut Bundesgesetz auch künftig nicht importiert werden.

4) Warum stehen die vier gefährlichen Rassen im Landeshundegesetz?

Weil dort für ihre Haltung in NRW bestimmte Auflagen vorgesehen sind, zum Beispiel die ausdrückliche Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Ein Zuchtverbot - begründet in der Rasse - beinhaltet das Landesgesetz nicht.

5) Wollen sich die Länder auf ein einheitliches Zuchtverbot gefährlicher Rassen einigen?

Das NRW-Umweltministerium hofft, dass sich die Länder bald auf einheitliche Landesgesetze verständigen, nach der die Zucht der vier Rassen verboten wird. Wie lange das dauert, ist nicht absehbar, da nicht alle Bundesländer ein Hundegesetz haben.

Quelle: http://forum.ksgemeinde.de/pit-bull-...-zucht-bw.html

Das LHundG NRW ist aus 2003!!!



Mal in die Gesetze geschaut:

In den Verwaltungsvorschriften steht hierzu:

"9.1 § 9 Satz 1 normiert lediglich für im Einzelfall gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Abs. 3 ein Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot. Für gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 besteht ein im Bereich des Tierschutzrechts bundesrechtlich geregeltes Zuchtverbot (§ 11 b Abs. 2 Buchst. a TierSchG in Verbindung mit § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung). Für Hunde bestimmter Rassen im Sinne von § 10 Abs. 1 gilt kein Zuchtverbot."


Weil das Bundesgesetz gekippt wurde (2004!), bedeutet dies Zuchtverbot für im Einzelfall gefährliche Hunde:

§3 Abs. 3: "Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,"



Weiterhin Bestand hat das Importverbot!

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