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Emmamama 29.02.2012 09:22

Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
 
Habe eine Zusammenstellung verschiedener Gerichtsurteile bezüglich Hundehaltung und Mietrecht gefunden - sowohl für Mieter als auch Vermieter interessant...
:lach3:



http://www.dogs-magazin.de/wissen/ur...und-72271.html

bx-junkie 29.02.2012 10:34

AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
 
Danke für den Link :ok:

Das hier find ich ganz interessant...
Zitat:

9. Amtstierarzt darf unangemeldet kontrollieren
Halter mehrerer Hunde müssen stets mit der Kontrolle durch einen Amtstierarzt rechnen. Auch, wenn sie keine Zuchtzwecke verfolgen, sind sie verpflichtet, dem staatlichen Veterinär Zutritt zur Wohnung und Einblick in die artgerechte Hundehaltung zu gewähren. Wer sich weigert, riskiert verwaltungsrechtliche Sanktionen, wie z.B. Bußgelder (AG Germersheim, Az: 7018 Js 2499/97 OWi).


Peppi 29.02.2012 11:43

AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
 
Zitat:

Zitat von bx-junkie (Beitrag 313950)
Danke für den Link :ok:

Das hier find ich ganz interessant...
9. Amtstierarzt darf unangemeldet kontrollieren
Halter mehrerer Hunde müssen stets mit der Kontrolle durch einen Amtstierarzt rechnen. Auch, wenn sie keine Zuchtzwecke verfolgen, sind sie verpflichtet, dem staatlichen Veterinär Zutritt zur Wohnung und Einblick in die artgerechte Hundehaltung zu gewähren. Wer sich weigert, riskiert verwaltungsrechtliche Sanktionen, wie z.B. Bußgelder (AG Germersheim, Az: 7018 Js 2499/97 OWi).

Ne, die Uschi vom Amt sagt, die dürfen die Hunde sofort einziehen! Voll krass, ey!

;) :D

Sorella 29.02.2012 12:51

AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
 
Das mit dem Warnschild am Tor habe ich schon von einem befreundeten Polizisten gehört.Er selber besitzt einen BB und einen AB.
Er sagt das meine Beschiftung " Vorsicht bissiger Hund, betreten auf eigene Gefahr" nicht ausreicht.Er hat spezielle Schilder an jeder Seite des Grundstücks, sonst gibts rechtlich keinen Schutz.Was steht den so bei euch, ich habe vergessen was er mir erzählte was da stehen muss.Wollte bald eh drauf zurückkommen..

Peppi 29.02.2012 13:08

AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
 
Zitat:

Zitat von Sorella (Beitrag 313961)
Das mit dem Warnschild am Tor habe ich schon von einem befreundeten Polizisten gehört.Er selber besitzt einen BB und einen AB.
Er sagt das meine Beschiftung " Vorsicht bissiger Hund, betreten auf eigene Gefahr" nicht ausreicht.Er hat spezielle Schilder an jeder Seite des Grundstücks, sonst gibts rechtlich keinen Schutz.Was steht den so bei euch, ich habe vergessen was er mir erzählte was da stehen muss.Wollte bald eh drauf zurückkommen..

Ich GLAUBE man muss ein Foto von dem Hund anbringen und das gilt auch soweit ich weiss nur "ausserhalb". Also nicht in der Wohnsiedlung.

Ansonsten darf Dein Hund Einbrecher einfach nicht beissen. Nur stellen und verbellen. Und ich GLAUBE wenn man es ganz genau nimmt, benötigt man eine VDH Wachhundeausbildung...

Wo wir wieder beim Monopol wären...:hmm:

Bei uns steht: Warnung vor dem Hunde. Mut zum Risiko ... ;)

Wie Waldi 29.02.2012 14:18

AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
 
Zitat:

Zitat von Sorella (Beitrag 313961)
Vorsicht bissiger Hund

Ich meine mich dran zu erinnern, dass es da mal einen Fall von grober Fahrlässigkeit gab, als ein Hund dann außerhalb des Grundstücks einen Beißvorfall hatte.

sina 29.02.2012 20:58

AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
 
Das Thema Warnschild hatten wir doch schon einmal, oder?
Bei mir ist kein Schild am Haus, warum sollte ich auch Einbrecher warnen.:D

Es gibt doch tatsächlich noch nette Vermieter!:lach4:
Ich habe einen gefunden der mir sein nigelnagel neu saniertes Haus vermietet hat!:ok:
Die Bullys kennt der Vermieter (ende 70!) vom Sehen und Biene hat er neulich lässig auf den Kopf getätschelt und " na Mausi" gesagt!:lach4:

Stefan CC 29.02.2012 23:24

AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
 
@Peppi ein Foto jau ist klar und nen Pfotenabdruck hihi

Das Grundstück muss erkennbar eingefriedet sein (nach Vorschrift) Briefkästen/Klingeln müssen von außen zugänglich sein, es muss ein Zugangs/Betretungsverbot vorhanden sein (Schild) am besten sollte das Tor verschlossen sein.
Der Hund+Halter brauchen eine Ausbildung(nix mit VDH). Hundeführer/Sicherheitsdienst
Es muss ein Warnhinweis vorhanden sein das es ein bissiger Hund ist.......er darf eig nur anzeigen...

Das lässt sich noch sehr lange fortführen.......


Zu der Sache mit dem Arzt, BGB Besitzrecht § 123 Hausfriedensbruch stgb aber auch das wäre Abendfüllend weil beide Seiten da einige Möglichkeiten haben. Aber ohne Voranmeldung garnicht er darf zwar kontrollieren aber er muss nicht reingelassen werden usw

Peppi 01.03.2012 05:23

AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
 
Zitat:

Zitat von Stefan CC (Beitrag 314019)
@Peppi ein Foto jau ist klar und nen Pfotenabdruck hihi

Das Grundstück muss erkennbar eingefriedet sein (nach Vorschrift) Briefkästen/Klingeln müssen von außen zugänglich sein, es muss ein Zugangs/Betretungsverbot vorhanden sein (Schild) am besten sollte das Tor verschlossen sein.
Der Hund+Halter brauchen eine Ausbildung(nix mit VDH). Hundeführer/Sicherheitsdienst
Es muss ein Warnhinweis vorhanden sein das es ein bissiger Hund ist.......er darf eig nur anzeigen...

Das lässt sich noch sehr lange fortführen.......

Danke für die Erläuterung. Hast Du ne Quelle? So wegen Rechtssicherheit. Wenn ich irgendwann sage, dass ich die Info aus einem Forum habe, lachen die mich wahrscheinlich aus. :lach4:

bx-junkie 01.03.2012 06:14

AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
 
Zitat:

Zitat von Stefan CC (Beitrag 314019)
Zu der Sache mit dem Arzt, BGB Besitzrecht § 123 Hausfriedensbruch stgb aber auch das wäre Abendfüllend weil beide Seiten da einige Möglichkeiten haben. Aber ohne Voranmeldung garnicht er darf zwar kontrollieren aber er muss nicht reingelassen werden usw

siehe wie ein Gericht entschieden hat...Hausfriedensbruch kommt schon mal nicht in Frage wenn der AmtsVet mit der Polizei sein Einlassrecht durchsetzt...


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