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  #1 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 15:54
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 27.12.2011
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Standard Gebühren Rassegutachten

Hallo Leute,

kurze Vorgeschichte...mein Hund hat sich mit einem anderen gebissen darauf hin musste ich zum Ordnungsamt, wurde angeschrieben, zwecks Begutachtung des verhaltens...so alles gut...dann kam 2 monate später wieder ein Schreiben das ich zur Rassebegutachtung kommen soll da vermutet wird das der hund ein kategorie 3 hund wäre ( bullmastiff). ich also hin und jetzt das 13 lange gutachten gekommen das sie ein mischling ist ...alles gut...nun steht da, dass die Kosten für das Gutachten auf mich zu kommen , das ganze wäre gebührenpflichtig! ich staun!!! da ich das alles ja nicht wollte und quasi dazu gedrängt wurde! Wäre ich zu diesem Gutachten nicht hingegangen hätte ich 250 euro Ordnungsgeld zahlen müssen...nun meine frage:muss ich allen ernstes diese Kosten tragen obwohl ich quasi dazu gedrängt wurde?!

Vielen dank schonmal, hoffentlich kann mir jemand eine hilfreiche Antwort geben
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  #2 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 18:57
Benutzerbild von Monty
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Gebühren Rassegutachten

Gibt es zu dieser Begutachtung einen rechtskräftigen Bescheid des Amtes?
Hattest du vorher! widersprochen?
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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  #3 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 20:04
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 27.12.2011
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Standard AW: Gebühren Rassegutachten

Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
Gibt es zu dieser Begutachtung einen rechtskräftigen Bescheid des Amtes?
Hattest du vorher! widersprochen?
In dem Schreiben stand das ich der Anordnung innerhalb von 10 Tagen nachkommen muss sonst droht ein Zwangsgeld von 250 euro. Leider habe ich kein Widerspruch geleistet. Denn dort stand : Ein eventuell eingelegter Widerspruch hat gemäß §23(13) HundeG keine aufschiebende Wirkung.

Hab einen Anwalt konsultiert, dieser sagte mir das ich wohl oder übel dort hin müsste, was ich auch dann getan habe....

Hmm
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  #4 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 08:16
Benutzerbild von Monty
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Gebühren Rassegutachten

Das war der falsche Anwalt und die Frist dagegen anzugehen ist zwischenzeitlich verstrichen...mit den Kosten wirst du dich abfinden müssen.
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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  #5 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 11:00
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 27.12.2011
Beiträge: 8
Standard AW: Gebühren Rassegutachten

Danke für deine Antwort
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  #6 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 11:16
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 27.12.2011
Beiträge: 8
Standard AW: Gebühren Rassegutachten

Weißt du vielleicht wie hoch die Gebühren sind?
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  #7 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 11:18
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Gebühren Rassegutachten

Ich würde ja behaupten, das sind zwei Paar Schuhe.

1) Hingehen oder nicht
2) Gebühren tragen oder nicht.


Ich könnte mir vorstellen es ist von Interesse, ob hinterher ne andere Rasse dabei herausgekommen ist, als Du selber angegeben hattest.
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  #8 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 11:35
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 27.12.2011
Beiträge: 8
Standard AW: Gebühren Rassegutachten

also das gutachten besagt das der hund ein misching ist, ich habe von anfang an auch gesagt das es ein mischling sei...die dame war ja felsenfest davon überzeugt das es sich um ein bullmastiff handelt...ist schon heavy irgendwie das man vorgeladen wird und dann auch noch zahlen muss...aber so wird es wohl sein
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  #9 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 12:08
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Gebühren Rassegutachten

1) Mischling aus was? Vorher (Deine Version)/nachher (O-Amt Version)?
2) was verlangen die denn für das Gutachten?
3) Wie wurde/n die beteiligte/n Rasse/n denn festgestellt?
4) Hast Du mal gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage Du zu diesem Termin eingladen wurdest? Ich würde nach den genauen Paragraphen fragen. Vielleicht findest Du dort schon Antwort, ob die Gebühr rechtens ist, oder einfach Abzocke.

Ich würde ja denken, wenn ich sage ich habe einen Dackel und genötigt werde das durch dubiose Rassegutachten zu belegen, ich die Kosten bei Bestätigung meiner Aussage nicht tragen würde.

Und es gibt ganz viele Behörden, die mit den HUndegesetzen überfordert sind.

Und die "im allgemeinen Verkehr übliche Frist" sind meines Wissens immer 14 Tage.
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  #10 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 12:47
Benutzerbild von Natalie
Monstaa-Mama
 
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Beiträge: 614
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Standard AW: Gebühren Rassegutachten

Dem Bescheid müsste eine entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung beigelegen haben, aus der sich die Widerrufsfrist ergibt.
__________________
Be Kind; Everyone You Meet is Fighting a Hard Battle!
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Stichworte
gebühr, ordnungsamt, rassegutachten

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