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  #31 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 18:42
Benutzerbild von *Aldo*
Fürst / Fürstin
 
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Standard AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!

Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
Hundesteuer ist ne Gemeindesteuer - ergo jede Gemeinde handhabt das anders. Was bei euch in Dortmund so gilt, muss in Hamm nicht auch so sein.
ahhhh - ich verstehe! Dann will ich nix gesagt haben dazu....
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  #32 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 18:50
Benutzerbild von JeZ&Chris
Baron / Baronin
 
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Ort: Hamm
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Standard AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!

Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
Es gibt 2 Sachkundenachweise ... der eine ist für Listenhunde, der andere für 20/40er Hunde - kA ob der 20/40er auch für Kat. 2 Hunde gültig ist. Für Kat. 1 Hunde jedenfalls nicht. Ich musste nochmal extra einen Sachkundenachweis machen, obwohl ich schon einen für 20/40er Hunde hatte.
ok...dann sollte ich maich nochmal erkundigen
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  #33 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 19:02
Benutzerbild von BlackCloud
Kackbratzenbändigerin
 
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Ort: Köln
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Standard AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!

Ich weiß, das ist alles total umständlich und nervig, aber so bist du auf der sicheren Seite. Ich würde aber sowieso erstmal mit den "Züchtern" reden, was ihr denn da nun für ne Rasse habt und dann mit allen Beweispapieren zum OA, um die Geschichte aufzuklären.
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Lieber Hosenträger als gar keinen Halt.

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  #34 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 19:25
Benutzerbild von Jule69
stolze Bullmastiffmama
 
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Standard AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!

Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
- kA ob der 20/40er auch für Kat. 2 Hunde gültig ist. Für Kat. 1 Hunde jedenfalls nicht.
Nein, ist er nicht. Du brauchst für §10 Hunde ebenfalls den "großen".

@simone
das ich dich korrigiere, aber du müsstest es doch besser wissen.
Die Haltegenehmigung hat nichts mit spazieren gehen zu tun.
Sie ist genau das, was sie aussagt. Eine Genehmigung zum Halten....., ohne diese darf das O-Amt den Hund einziehen!

Bei uns (Nettetal/Krefeld) dürfen die Hunde mit frühestens 15 Mon. am VT teilnehmen.

@BlackCloud
was die Steuer angeht, hast du grundsätzlich natürlich Recht, aber laut dem hier eingefügten Link handhabt Hamm das genauso wie Dortmund und Nettetal. In die hohe Steuer fallen nur gefährliche Hunde, keine §10 Hunde.
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In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013
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  #35 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 19:44
Benutzerbild von Jule69
stolze Bullmastiffmama
 
Registriert seit: 20.02.2011
Beiträge: 1.711
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Standard AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!

Zitat:
Zitat von JeZ&Chris Beitrag anzeigen
Hallo,
also ich werde mal ne Mail schreiben an den "Züchter", der soll mir das mal erklären warum ich hier nen 60 cm Riesenbaby sitzen habe...
Kann man nicht nen Gentest machen lassen um zu schauen was genau für Rassen bei Lottchen mitgespielt haben? Es gibt doch sowas...hat das vor dem OA bestand?
Ich würde zum Amt gehen, die Sache richtig stellen und sie als AB (Mix?) anmelden. Als erstes Haltegenehmigung beantragen und brav die Auflagen erfüllen.

Ich glaube nicht, das sie den AB anzweifeln .

Bei der Versicherung solltest du das besser auch klarstellen, sonst stimmt u.U. die Police nicht und Lotta ist im Ernstfall vllt. nicht versichert .
Brauchst du ja auch zur Vorlage beim Amt.

Grundstück muss dann übrigens auf 1,80m-2,00m Höhe ausbruchsicher eingezäunt sein. Es kann sein, das du das belegen musst, sonst darf sie nicht in den Garten.

Aber alles halb so wild
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  #36 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 19:54
Benutzerbild von Simone
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!

Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Nein, ist er nicht. Du brauchst für §10 Hunde ebenfalls den "großen".

@simone
das ich dich korrigiere, aber du müsstest es doch besser wissen.
Die Haltegenehmigung hat nichts mit spazieren gehen zu tun.
Sie ist genau das, was sie aussagt. Eine Genehmigung zum Halten....., ohne diese darf das O-Amt den Hund einziehen!
.
Hallo!

Also: Der normale Sachkundenachweiß reicht aus, nur bei Liste 1 Hunden muss ein anderer Sachkundenachweis gemacht werden. Der normale Sachkundenachweis kann bei Sachverständigen erfolgen, der Nachweis für Liste 1 Hunde muss beim Amtstierarzt erfolgen.

Ach ja, ich müßte es besser wissen? Keine Sorge, auch wenn ich mich nicht perfekt ausgedrückt habe, kenne ich die VO in NRW mittlerweile wirklich gut.

Ich würde empfehlen, sowohl die Haltergenehmigung als auch den Test zur Leinen- und Maulkorbbefreiuung gemeinsam zu machen. Der Hund kann nur von einer Person im Haushalt angemeldet werden, dann ist er ordnungsgerecht gemeldet und wird nicht entzogen! Wollen aber beide mit dem Hund spazieren gehen, dann müssen sie dafür den Sachkundenachweis, Führungszeugnis etc. gemacht haben! Soll der Hund ebenfalls von Leine und Maulkorb befreit geführt werden, müssen auch beide den Test gemacht haben. Sonst muss der Hund Leine und Maulkorb tragen.

Ich habe mich zu diesem Thema sehr genau informiert und niemand darf mit einem Hund spazieren gehen, wenn er nicht die Sachkunde dafür hat. Aber selbst dann ist noch Maulkorb und Leine zu tragen, es sei denn deie Befreuung wurde für die betreffende Person ausgeteilt.

Sorry, war das jetzt verständlich?
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LG Simone
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  #37 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 19:59
Benutzerbild von Scotti
Sabberfaden Bändigerin
 
Registriert seit: 30.08.2009
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Standard AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!

Für mich ist das eindeutig ein Dogo Mix.
Hübsche Dame.
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  #38 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 20:09
Benutzerbild von BlackCloud
Kackbratzenbändigerin
 
Registriert seit: 24.06.2011
Ort: Köln
Beiträge: 1.045
Standard AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!

Ja was denn jetzt? Gilt der 20/40er Sachkundenachweis nun oder nicht?

Ich weiß nicht, wie das bei Kat. 2 Hunden aussieht, aber hier bei Kat. 1 Hunden darf nur der den Hund ausführen, der auf der Haltergenehmigung steht. Selbst wenn der Lebenspartner nen Sachkundenachweis hat, kann er nicht vorlegen, dass der Hund genehmigt ist. Ergo brauch auch der Partner ne Haltergenehmigung.

Mein Gott ist das alles kompliziert sinnfreie Auflagen ...
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Ein Berufs-Pessimist
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  #39 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 20:12
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 21.01.2011
Beiträge: 18
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Standard AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!

Ich wohne in köln und hatte einen Rottweiler(Tierschutz) Kategorie 2,Da reichte der normale Sachkundenachweis nicht aus musste zum Veterinärsamt.Da habe ich dann auch später die Leinen und Maulkorbbefreiung gemacht.Ging alles sehr schnell und unkomplieziert.
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  #40 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 20:13
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 21.01.2011
Beiträge: 18
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Standard AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!

Spazieren gehen bei Kategorie 2 nur die die denn grossen Sachkundenachweis (Veterinärsamt) haben und über 18 sind
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