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mika80@online.de 27.07.2011 15:10

Anmelden eines Bullmastiff beim OA
 
Hallo zusammen,ich hab da mal eine dringende Frage und hoffe das sie mir jemand beantworten kann.Meine Freundin und ich möchten uns gerne eine Bullmastiff Hündin holen,wir suchen schon recht lange und hätten jetzt eine gefunden,aber so wie es aussieht bekommen wir sie in NRW nicht angemeldet.Gibt es keine möglichkeit sie doch anzumelden?bitte antworten wir verzweifeln bald weil uns das keiner so richtig sagen kann:traurig::traurig:

arko 27.07.2011 15:38

AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA
 
hallo und herzlich willkomen erst mal.
also ich komm ja aus s-a und da is nen bm kein probl. wies allerdings in nrw.

hab dies hier gefunden
Regeln für Kampfhunde in NRW

New Articles, 20.01.2011, DerWesten

Als gefährliche Hunde gelten laut Hundegesetz NRW die Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Diese Tiere dürfen in NRW nicht gezüchtet werden. Die Haltung der Hunde ist mit scharfen Auflagen verbunden. So muss der Besitzer unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und eine Haftpflichversicherung für das Tier abschließen. Zudem muss er ein besonderes privates Interesse nachweisen, zum Beispiel die Bewachung eines Gebäudes. Für gefährliche Hunde gilt Leinen- und Maulkorb-Pflicht. Darüber hinaus gibt es laut NRW-Gesetz noch die „Hunde bestimmter Rassen“. Sie unterliegen ähnlich strengen Haltungsbedingungen, dürfen jedoch gezüchtet werden. Dazu zählen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu.(meb)

also sagt es aus, dass du nen bm angemeldet bekommst ,nur musst ihr halt eineige auflagen erfüllen.
ansonsten informier dich doch einfach bei eurem zuständigen ordnungsamt, oder beim veterinäramt, die können dir dann genaustens bescheid geben.

katinka 27.07.2011 15:47

AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA
 
bm`s zählen hier zu den "hunden best. rassen" , wie evi schon schrieb.
am besten vor der anschaffung sich beim ordnungsamt schlau machen und den hund anmelden. polizeiliches führungszeugnis, haftpflichtversicherung, hundeschulbesuch mit abschließendem wesenstest und leinen und maulkorbbefreiung (ansonsten darf ab 8ten monat nur mit leine und maulkorb geführt werden)

Jule69 27.07.2011 16:04

AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA
 
Sorry, aber ich versteh die Frage nicht ganz :confused:.
Woran scheitert es denn angeblich? Was habt ihr bisher unternommen, also in wieweit habt ihr euch informiert etc.
Woher habt ihr solch merkwürdige Erkentnisse?

Wenn man den BM in NRW nicht anmelden könnte, würde das ja in der Umkehr heissen, alle BMs hier würden illegal gehalten. Da an dem aber nicht so ist, :35:.

mika80@online.de 27.07.2011 16:14

AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA
 
Wir waren beim OA und laut Aussage des Beamten könnte ich sie nur als Schutz/Wachhund anmelden oder er müsste aus dem Tierheim sein,er hat auch gesagt das die Zucht in NRW verboten ist und die einführung in NRW auch nicht erlaubt sei,das heißt ich kann mir keinen in einem anderen Bundesland holen und mit nach NRW bringen.Wie hast du deinen denn angemeldet und wo hast du ihn her?Verstehen kann ich das auch nicht.:lach4:

Monty 27.07.2011 16:16

AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA
 
Hier findest du alles was du wissen musst.
http://www.hund-und-halter.de/module...47&topic_id=60

Jule69 27.07.2011 16:35

AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA
 
Zitat:

Zitat von mika80@online.de (Beitrag 283518)
Wir waren beim OA und laut Aussage des Beamten könnte ich sie nur als Schutz/Wachhund anmelden oder er müsste aus dem Tierheim sein,er hat auch gesagt das die Zucht in NRW verboten ist und die einführung in NRW auch nicht erlaubt sei,das heißt ich kann mir keinen in einem anderen Bundesland holen und mit nach NRW bringen.Wie hast du deinen denn angemeldet und wo hast du ihn her?Verstehen kann ich das auch nicht.:lach4:


Ich würde mir mal einen anderen Ansprechpartner suchen!
Du musst bei einem secondhand BM lediglich nachweisen woher er kommt, weil dann überprüft wird, ob er schon mal auffällig geworden ist bzw. als gefährlich eingestuft wurde. Ansonsten musst du nur die Auflagen erfüllen, den Link dazu hat Monty ja reingestellt. Der BM ist in NRW ein Hund nach §10 (ein Hund bestimmter Rassen).
Ruf mal beim Vet.Amt an, die sind oft etwas firmer ;).

arko 27.07.2011 17:05

AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA
 
ich würd ma sagen , der gute mensch vom oa weiß nicht was nen bullmastiff ist.

mika80@online.de 27.07.2011 17:15

AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA
 
Danke für die Antworten,waren grad auch nochmal bei einem Tierarzt und wurden endlich mal gut beraten.So wie wir das Vorhatten geht das nicht,wir suchen jetzt über den Tierarzt einen weil dieser wohl auch viele Kontakte zum Tierschutz und zur Molosserhilfe hat.Hoffe das das dann bald klappt:tier03::tier03:

Jule69 27.07.2011 17:41

AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA
 
Da wart ihr aber flott beim TA?!
Verstehen tu ich das allerdings immer noch nicht! Was hattet ihr denn vor, was so nicht ging :confused:?
In wieweit seit ihr denn jetzt schlauer?
Ich hoffe ich trete euch nicht auf die Füße, aber ich kann nicht folgen :twink:.
Warum benötigt man einen TA zum Hund anmelden? Wo ist der Zusammenhang?
So richtig in die Karten gucken, lasst ihr euch ja nicht :hmm:.


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