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  #11 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 18:14
Benutzerbild von Simone
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA

Zitat:
Zitat von mika80@online.de Beitrag anzeigen
Wir waren beim OA und laut Aussage des Beamten könnte ich sie nur als Schutz/Wachhund anmelden oder er müsste aus dem Tierheim sein,er hat auch gesagt das die Zucht in NRW verboten ist und die einführung in NRW auch nicht erlaubt sei,das heißt ich kann mir keinen in einem anderen Bundesland holen und mit nach NRW bringen.Wie hast du deinen denn angemeldet und wo hast du ihn her?Verstehen kann ich das auch nicht.
Hallo,

diese Aussage ist falsch, denn die Bullmastiffs stehen auf Liste 2. Leider sind die Beamten oft nicht so gut informiert und dann kommt es zu solchen falschen Aussagen. Also, ich wohne auch in NRW und es gibt hier einige Aufflage, die ihr beachten müßt. Ihr dürft Euch sowohl einen Bullmastiff über den Tierschutz wie auch von einem Züchter holen. Ihr müßt dafür ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, in dem sich keine Einträge befinden dürfen. Dann braucht ihr noch einen Sachkundenachweis (den man z.B. bei manchen Tierärzten machen kann). Ihr müßt einen Versicherungsnachweis vorlegen. Dann beantragt ihr die Haltegenehmigung. Euer Grundstück muss ausbruchssicher eingezäunt sein. Ihr dürft den Hund zunächst nur mit Maulkorb und Leine führen (ausser bei einem Welpen). Dann könnt Ihr einen Wesenstest machen und durch diesen Euren Hund von der Leinen- und Maulkorbpflicht befreien lassen. Ein Junghund wird bis zum Alter von 18 Monaten auch ohne Test befreit, wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr eine Hundeschule besucht. Mit 18 Monaten wird dann der Wesenstest notwendig.

Das klingt alles viel und ist stressig, war bei uns aber bislang nie ein Problem.

Viel Erfolg.

Ach ja, falls Ihr zur Miete wohnt, laßt Euch bitte schriflich geben, dass Ihr auch einen Bullmastiff halten dürft!
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LG Simone
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  #12 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 18:16
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bmk bmk ist offline
EvilObertoll
 
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Standard AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA

suspekt irgendwie...

bin ich paranoid oder passt da irgendwas nicht?
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  #13 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 18:27
Ritter / Edle
 
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Standard AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA

Also ich nehme mal an ihr wolltet einen BM von privat übernehmen und der Beamte des OA hat nur Bull gehört und gleich an Pit Bull oder so gedacht und euch gesagt, dass das nur geht, wenn ihr besonderes Interesse vorweisen könnt (was vorliegt, wenn ihr einen Hund aus dem Tierschutz holt).
Das ist aber so nicht richtig, weil der BM nur auf Liste 2 steht. Den kann man sich von überall her holen.

Wenn jetzt aber euer Tierarzt sagt, dass er euch da trotzdem helfen kann, ist doch schön. Und wenn der eine Orga dazwischen schalltet, um so besser. Die werden schon ihr Missfallen äußern, wenn ihnen was komisch vor kommt.

Handelt es sich um einen Welpen, oder einen älteren Hund?
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  #14 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 18:54
Benutzerbild von BlackCloud
Kackbratzenbändigerin
 
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Standard AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA

Simone: den Sachkundenachweis für Listenhunde muss man beim Veterinärsamt machen, der beim Tierarzt ist nur für 20/40er Hunde gedacht. nur als Anmerkung
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  #15 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 19:27
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Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA

Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
Simone: den Sachkundenachweis für Listenhunde muss man beim Veterinärsamt machen, der beim Tierarzt ist nur für 20/40er Hunde gedacht. nur als Anmerkung
Du mußt nur für die Hunde Liste 1 zum Vet.amt und dort gibt es dann auch einen speziellen Test. Für Liste 2 kannst Du zum Vet.amt gehen, es gibt aber auch TÄ und sonstige Sachverständige, die die Prüfung abnehmen dürfen.
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  #16 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 07:48
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Kackbratzenbändigerin
 
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Standard AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA

Zitat:
Zitat von Simone Beitrag anzeigen
Du mußt nur für die Hunde Liste 1 zum Vet.amt und dort gibt es dann auch einen speziellen Test. Für Liste 2 kannst Du zum Vet.amt gehen, es gibt aber auch TÄ und sonstige Sachverständige, die die Prüfung abnehmen dürfen.
Die sind doch bescheuert .... mal so, mal so ... können die sich mal einigen?

Der Sachkundenachweis beim Vetamt kostet mehr - nur Geldmacherei
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  #17 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 08:03
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA

Steht alles im LHundG NRW und das gibt's beim Ministerium für Umwelt.
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  #18 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 08:15
Ritter / Edle
 
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Standard AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA

Wir wollten einen Bullmastiff aus einen anderen Bundesland holen. Waren dann beim OA und der Idiot sagte uns da, das man diese Hunde nicht nach NRW einführen darf. Man dürfte diese Hunderasse nur hier in NRW aus dem Tierheim holen.
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  #19 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 08:24
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA

Das kann ja sein. Aber er hat Unrecht.

Er verwechselt "Liste 1" & "Liste 2".

Und wenn man die Gesetzeslage kennt, kann man argumentieren, bzw. sich an den Vorgesetzten wenden.
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  #20 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 12:51
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Standard AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Das kann ja sein. Aber er hat Unrecht.

Er verwechselt "Liste 1" & "Liste 2".

Und wenn man die Gesetzeslage kennt, kann man argumentieren, bzw. sich an den Vorgesetzten wenden.

Genau und das passiert leider öfter. Die zuständigen Beamten kennen die Rassen nicht immer und dann kommt es zu Verwechslungen. Ich habe mich mal in Hamburg über die dortige Verordnung erkundigt. Es gab sogar eine extra Telefonnummer für diese Art von Fragen. Leider hörte der Mann auch Bull....(mastiff) und erklärte mir dann die ganzen Verbote für den Liste 1 Hund. Ich machte ihn dann auf den Fehler aufmerksam, er schaute nach und konnte mir dann auch die richtige Auskunft geben...
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LG Simone
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