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  #1 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 16:27
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard NRW: Die ausführliche Stellungnahme nach 5 Jahren...

Ist zwar schon älter, aber ich hab das in der Form noch nicht gelesen...

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...MMV14-2232.pdf

krass...
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  #2 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 16:37
Benutzerbild von Doc_S
Monarch/Alleinherrscher
 
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Beiträge: 2.484
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Standard AW: NRW: Die ausführliche Stellungnahme nach 5 Jahren...

"Daneben gibt es die Kategorie der „großen Hunde“ (§ 11 Abs. 1
LHundG NRW; sog. 20/40er Hunde). Hier sind z.B. Hunde der Rassen
Dobermann und Schäferhund, die in den Beißstatistiken häufig genannt
werden, eingeordnet, sowie weitere Hunde aus der ehemaligen
Anlage 2 zur LHV NRW, die nicht mehr über die Rassenzugehörigkeit
erfasst werden. Für die Haltung solcher Hunde ist eine „feste Hand“
erforderlich und es ist die Sachkunde zum Umgang nachzuweisen.
Auch dürfen diese Hunde nur von Personen gehalten werden, die zuverlässig
sind.
Letztlich enthält das LHundG NRW bestimmte Grundpflichten für alle
Hundehalter. Dazu zählt z.B. die Pflicht, Hunde so zu halten und zu
führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von
Menschen oder Tieren ausgeht. Das Gesetz bestimmt eine generelle
Anleinpflicht in Örtlichkeiten und Situationen mit typischerweise erhöhtem
Publikumsverkehr sowie ein Verbot der Aggressionsausbildung
und -züchtung.
Verstöße gegen die Halterpflichten können empfindlich geahndet werden.
Das LHundG NRW ermöglicht es, einen Bußgeldrahmen von bis
zu 100.000 Euro auszuschöpfen und bestimmte schwere Verstöße ggf.
auch strafrechtlich zu ahnden."
Zitat von Seite 5, http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...MMV14-2232.pdf

Wie ist das zu verstehen? Bzw. wie wird das getracked? Gibt es da ein 0815- Monitoring?
__________________
“Wer nicht genießt ist ungenießbar" -Konstantin Wecker-
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  #3 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 16:49
Benutzerbild von AlHambra
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 21.08.2009
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Standard AW: NRW: Die ausführliche Stellungnahme nach 5 Jahren...

Im Fazit die Feststellung, dass Herdenschutzhunde ebenso "Gefährlich" seien, aber nicht gelistet sind, weil sie ja von einer "gewissen Klientel" gemieden werden, da der typische Soka ja leichter zu manipulieren ist....
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Dominique mit Aisha und Samson

Ein Problemhund hat nur ein Problem - den Menschen.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.06.2011, 17:35
Benutzerbild von Grazi
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Registriert seit: 21.04.2005
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Beiträge: 29.409
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Standard AW: NRW: Die ausführliche Stellungnahme nach 5 Jahren...

Uff... das muss ich erst mal verdauen...

Grüßlies, Grazi
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