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Bea 26.02.2011 08:30

Mit DC in den Urlaub nach Bayern?
 
Hallo Ihr Lieben! Ich habe mal eine ganz banale Frage. Was müssen wir beachten, wenn wir nächste Woche nach Bayern fahren wollen? Unser Portos ist jetzt 19 Monate alt und bei uns in NRW ist er nicht auf der Liste. In Bayern ist der DC aber in Kategorie 2 eingestuft. Ich bedanke mich jetzt schon mal bei Euch.
L.G.Bea

cane de presa 26.02.2011 09:56

AW: Mit DC in den Urlaub nach Bayern?
 
Eigendlich nur auf Anleinpflicht achten.Und darf nur vom Halter geführt werden...
Zitat:

Bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in Bayern, wie es z.B. bei einem Urlaub von nur wenigen Wochen der Fall ist, entsteht wegen der Haltung eines Kampfhundes keine Erlaubnispflicht.......
Punkt Nr.6
http://www.polizei.bayern.de/news/re...dex.html/18614

Ach: Wenn jemand explizit nach der rasse fragt, sag Tiroler Dogge und du wirst keine probleme haben ;).

Bea 28.02.2011 15:09

AW: Mit DC in den Urlaub nach Bayern?
 
Vielen Dank für die Information. Gruß Bea

Monty 28.02.2011 16:37

AW: Mit DC in den Urlaub nach Bayern?
 
Steckt den Personalausweis ein - das ist hilfreich, wenn euch wirklich jemand anhalten sollte (was ich aber nicht glaube) um nachzuweisen, das ihr nicht in Bayern wohnt (ergo kein Negativzeugnis braucht)


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