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Simone 28.12.2010 09:13

Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
 
Hallo!

Ich habe eine rechtliche Frage, vielleicht weiß ja einer von Euch die Antwort:

Wir wohnen in NRW, somit ist Gustav ein "Listenhund". Er steht auf der Liste 2 und gilt bis zum Wesenstest als gefährlicher Hund mit Leinen- und Maulkorbpflicht. Als Halter muss man Sachkunde, Versicherungschutz und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und die Haltergenehmigung beantragen.

Gustav ist Leinen- und Maulkorbbefreit und hat den Wesenstest. Wie ist es denn nun, wenn ich ihn für einige Tage in eine Urlaubsbetreuung zu Bekannten (auch NRW) geben würde? Gilt dann seine Leinen- und MKBefreiung auch dort? Müssen die Urlaubsbetreuer auch eine Haltergenehmigung haben? Muss speziell etwas für Gustav beantragt werden?

Peppi 28.12.2010 09:17

AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
 
Meines Wissens muss jeder der Gassi geht "Sachkunde" besitzen.

Maulkorbbefreiung macht man für den Hund (also auf das Tier bezogen), Leinenbefreiung muss jeder Mensch machen, der mit dem Hund rausgeht und ihn ableinen will.

staffie112 28.12.2010 09:18

AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
 
Auf jeden Fall braucht die Betreuung einen Sachkundenachweis

Donni 28.12.2010 09:27

AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
 
Mir hat das OA gesagt das die Betreuende Person einen Sachkundenachweis braucht um mit dem Listenhund Gassi zu gehen. Leinen- und MK-Befreiung gilt immer nur für die jeweilige Person die es abgelegt hat mit dem Hund. Steht ja auch dein Name und der des Tieres auf dem Ausweis - zumindest bei uns hier in Erftstadt.

Also müsste normalerweise jeder der mal mit dem Hund gehen könnte alle Papiere und Prüfungen machen mit dem Hund. Das ist deutsche Rechtssprechung leider :(

Denke aber das wenn es zur Kontrolle kommen sollte und die betroffene Person dem OA freundlich mitteilt das der Hundehalter grad krank ist etc und der Hund ja Gassi gehen muss dann drücken die normal die Augen zu.
Nur von der Leine lassen würd ich persönlich dann vielleicht nicht unbedingt riskieren wollen...

Sanny 28.12.2010 09:38

AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
 
Also ich kenne es auch so, dass der Wesenstest für den Hund gilt. Aber der Sachkundenachweis nur für den jenigen, der ihn macht.

Sprich deine Bekannten müssten um mit Gustav spazieren zu gehen eine Sachkundenachweis haben.

Nadine & Duke 28.12.2010 09:42

AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
 
Zitat:

Zitat von Donni (Beitrag 254375)
Mir hat das OA gesagt das die Betreuende Person einen Sachkundenachweis braucht um mit dem Listenhund Gassi zu gehen. Leinen- und MK-Befreiung gilt immer nur für die jeweilige Person die es abgelegt hat mit dem Hund. Steht ja auch dein Name und der des Tieres auf dem Ausweis - zumindest bei uns hier in Erftstadt.

Richtig, genau so ist es...

Zitat:

Zitat von Donni (Beitrag 254375)
Also müsste normalerweise jeder der mal mit dem Hund gehen könnte alle Papiere und Prüfungen machen mit dem Hund. Das ist deutsche Rechtssprechung leider :(

Nix leider! ZUM GLÜCK!!!
Duke wäre fast einem Rottweiler zum Opfer gefallen, weil sein Halter seine Mutter mit ihm gehen läßt, die den garnicht halten kann!
Zum Glück hat er eine Maulschlaufe getragen und konnte nicht zubeißen, sonst hätte das ein schlimmes Ende genommen!
Der Rotti hat nur auf eine Gelegenheit gewartet sich Duke zu schnappen.
Bei dem Mann hatte er keine Chance, aber die Frau konnte den nicht halten und da hat er immer die Klappe ganz weit aufgerissen, bis zu dem Tag, an dem er sich losgerissen hat und quer über eine viel befahrene Strasse geschossen kam und sich auf Duke gestürzt hat. :schreck:
Die Frau durfte, rechtlich gesehen, garnicht mit dem Hund gehen!

Zitat:

Zitat von Donni (Beitrag 254375)
Nur von der Leine lassen würd ich persönlich dann vielleicht nicht unbedingt riskieren wollen...

Das ist auch verboten, also wäre dann Leinenpflicht angesagt.

Nadine & Duke 28.12.2010 09:44

AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
 
Zitat:

Zitat von Sanny (Beitrag 254379)
Also ich kenne es auch so, dass der Wesenstest für den Hund gilt.

Warum muss dann ein Hund, der von Besitzer A zu Besitzer B übers Tierheim wechselt, nochmals die Leinen- und Maulkorbbefreiung mit dem neuen Besitzer machen?
Das hab ich jetzt schon so oft gehört und gelesen.

Sanny 28.12.2010 09:46

AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
 
Zitat:

Zitat von Nadine & Duke (Beitrag 254384)
Warum muss dann ein Hund, der von Besitzer A zu Besitzer B übers Tierheim wechselt, nochmals die Leinen- und Maulkorbbefreiung mit dem neuen Besitzer machen?
Das hab ich jetzt schon so oft gehört und gelesen.


Oh, davon habe ich noch nichts gehört. Dann nehme ich meine Aussage von eben zurück.
Kannte das nur mit dem "erneuten" Sachkundenachweis für den neuen Besitzer.

cane de presa 28.12.2010 09:49

AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
 
Der Bekannte müsste vom Wesenstester namentlich im Sachkunenachweis benannt sein.Das diese und jene Person ebenfalls mal den Hund ausführen. und somit ausführen dürfen.. ..würd ich sagen........

Nadine & Duke 28.12.2010 09:51

AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
 
Zitat:

Zitat von Sanny (Beitrag 254386)
Oh, davon habe ich noch nichts gehört. Dann nehme ich meine Aussage von eben zurück.
Kannte das nur mit dem "erneuten" Sachkundenachweis für den neuen Besitzer.

Ist nur die Frage, ob die das machen MÜSSEN, oder ob das einfach gesagt wird, damit da niemand mit dem großen ABER um die Ecke kommt.
Ich glaub, sowas kann man wohl nur übers OA 100% sicher herausbekommen.


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