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  #1 (permalink)  
Alt 20.11.2010, 15:36
Benutzerbild von staffie112
Die Heilige ohne Schein
 
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Standard Hundeverordnung Niedersachsen

Hallo,stimmt es,das es in Niedersachsen gar keine Liste mit angeblich gefährlichen Hunden mehr gibt oder bin ich da falsch informiert?
Wie sieht das denn dann dort mit der Kampfhundesteuer aus?
Ist die jetzt abgeschafft?
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Der Tag wird kommen,an dem das Töten eines Tieres genauso als Verbrechen betrachtet wird wie das Töten eines Menschen.
(Leonardo da Vinci)
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  #2 (permalink)  
Alt 20.11.2010, 17:59
Benutzerbild von Monty
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Standard AW: Hundeverordnung Niedersachsen

Das eine hat mit den anderen nichts zu tun.
Es ist möglich das ein BL keine Rasseliste hat, es aber trotzdem Städte gibt die eine Liste höher zu besteuernder Hunde haben.
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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  #3 (permalink)  
Alt 20.11.2010, 23:33
Benutzerbild von KsCaro
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Standard AW: Hundeverordnung Niedersachsen

In Niedersachsen sind Staff & Co. "normale" Hunde. Steuerlich variiert es von Stadt zu Stadt...Hannover zahlst Du ca. 600 €, wir zahlen hier vor Ort 60 € und im Nachbarort zahlst Du nur 30 € pro Hund.

Mit vielen kleineren Gemeinden kann man aber diskutieren, z.B. mit denen die die Ermäßigung nach WT mit drin haben.
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Liebe Grüße
Caro***

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  #4 (permalink)  
Alt 20.11.2010, 23:36
Benutzerbild von staffie112
Die Heilige ohne Schein
 
Registriert seit: 18.09.2010
Beiträge: 559
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Standard AW: Hundeverordnung Niedersachsen

Danke
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Der Tag wird kommen,an dem das Töten eines Tieres genauso als Verbrechen betrachtet wird wie das Töten eines Menschen.
(Leonardo da Vinci)
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  #5 (permalink)  
Alt 13.02.2011, 09:32
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Standard AW: Hundeverordnung Niedersachsen

Nues aus Niedersachsen!

http://www.ffn.de/aktuell/ffn-now/hundegesetz.html
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  #6 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 09:18
Benutzerbild von KsCaro
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Standard AW: Hundeverordnung Niedersachsen

Betrifft uns zwar nicht, da wir "Altbestand" haben, aber grundsätzlich finde ich es so in Ordnung. Dann kannst Du Dir wenigstens sicher sein, dass eine fehlende Haftpflichtversicherung - so oder so - im Geldbeutel weh tut.

Vielleicht glauben dann auch weniger Leute an "Welpenschutz" und an "das machen die schon unter sich aus...", wenn sie sich einmal vernünftig damit auseinander setzen müssen.
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Liebe Grüße
Caro***

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  #7 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 10:12
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Hundeverordnung Niedersachsen

Ich find's im Sinne der Hunde auch gut!

Noch besser hätte ich es aber "ohne Bestandsschutz" gefunden. Dann hätten manche Hundehalter auch mal die Möglichkeit sich zu "up daten", nach den Hundeplatzerfahrungen von '33
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  #8 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 13:21
Benutzerbild von KsCaro
Fürst / Fürstin
 
Registriert seit: 13.08.2005
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Beiträge: 1.992
Standard AW: Hundeverordnung Niedersachsen

Grundsätzlich hätte ich auch damit kein Problem, müsste und würde mir dafür natürlich auch selbstverständlich die Zeit nehmen...wobei ich meine Zeit lieber mit den Hunden verbringe.

Aber ich behaupte mal, ich bin recht up-to-date. Von unseren Hunden geht keine Gefahr aus und die werden auch nie herrenlos durch die Gegend laufen, andere belästigen oder ähnliches.
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Liebe Grüße
Caro***

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  #9 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 13:47
Kaiser / Kaiserin
 
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Beiträge: 18.469
Standard AW: Hundeverordnung Niedersachsen

Nein, das denke ich mir ja.

Aber wieviele "Althundehalter" draussen rumlaufen und sich gegen jede Erkenntnis verschließen... da wäre eine Konfrontation mit kynologischem Fachwissen sicher genauso sinnvoll wie bei manchem Neu-Halter.


Als ich den Sachkundenachweis gemacht war, war vor mir eine älter Frau dran, mit der man auch ins Gespräch kam. Da sind mir schon teilweise die Fußnägel hochgegangen...sie hatte schon immer Hunde und Ihre Eltern und Großeltern, bla, bla. Was dieser Behördenschei** soll...

Was soll ich sagen. Der Amtsarzt meinte, dass wäre die erste gewesen, die er durchfallen lassen hat. Und der war wirklich sehr nett und hat jedes falsche Kreuzchen erläutert und war auch zu Diskussionen bereit, weil er manche "richtige" Antwort auch "komisch" fand. Aber die Olle ist durchrauscht.

Und zu Recht!
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  #10 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 17:04
Benutzerbild von fons
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Beiträge: 90
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Standard AW: Hundeverordnung Niedersachsen

Zitat von FFN (oben aus dem Link):
Zitat:
"Der Sachkunde-Nachweis und die Informationen über Halter und Hund werden erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes Pflicht, also im Laufe des Jahres 2013.

Zudem müssten nur Hundehalter, die sich nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Hund anschaffen, ihre Sachkunde nachweisen.
Wer dokumentieren kann, dass er bereits früher einen Hund mindestens zwei Jahre gehalten hat, braucht dies nicht zu tun.

Das Gesetz wird jetzt in den Landtag eingebracht und soll noch dieses Jahr in Kraft treten. Zuständig für die Einhaltung sind dann die Gemeinden."
Was heißt das jetzt genau für z.B. mich? Unser Butkus ist mein erster Hund!
Wir haben ihn seit Juli 2010.
Wenn das Gesetz erst 2013 kommt, habe ich ihn ja schon über zwei Jahre.
Oder wie darf ich das verstehen?

Geändert von Grazi (15.02.2011 um 07:57 Uhr) Grund: Zitat besser kenntlich gemacht
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