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Waldläufer 29.08.2010 12:58

Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern
 
Hy Leute ich stelle mir seit langen die Frage wie ich mir hier in Bayern einen Kategorie2 Hund anschaffen kann ohne irgendwas falsch zu machen.

Als erstes muss ich zur Gemeinde und mein "berechtigendes Interesse" zur Haltung von "Gefährlichen Tierarten" Art.37 LStVG hier:Kategorie2 Hunde
vorbringen und anfragen ob sie mir ein "vorläufiges Negativzeugnis" für einen Welpen ausstellen oder?
(bei Riesenschlangen wäre ein "berechtigendes Interesse" die Zucht und der Handel damit. Klingt hart aber wenn man da Hobby oder Liebhaberei angibt kommt man nicht weit, ist das hier auch so?)

Wie bereite ich mich auf diesen wohl wichtigsten Schritt am besten vor?
Was kann man alles vorlegen?

Wie würde es weitergehen?

cane de presa 29.08.2010 13:12

AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern
 
Zitat:

Als erstes muss ich zur Gemeinde und mein "berechtigendes Interesse" zur Haltung von "Gefährlichen Tierarten" Art.37 LStVG hier:Kategorie2 Hunde
vorbringen und anfragen ob sie mir ein "vorläufiges Negativzeugnis" für einen Welpen ausstellen oder?
NEIN
"berechtigendes Interesse" gibts nur bei Kat.1
Bedeutet KAt.1 nur Tierheim Hunde möglich

Zitat:

Was kann man alles vorlegen?
Nichts.Hochstens bei der Anmeldung,stammbaum papiere.
aber selbst das wird nicht gefordert.

Man kann kein Hund Anmelden ohne ihn zu Besitzen ;)

Vorherige ankündigung kann sogar nach hinten los gehen.

Lucy 29.08.2010 16:01

AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern
 
Also ich bin zur gemeinde gegangen und habe gesagt ich werde mir einen Cane Corso anschaffen!

Er hat gesagt okay wenn sie ihn haben Impfpass vorbei bringen und Chipnummer!

Okay ich hatte ihn hab den Impfpass gebracht, er hat ihn kopiert und ich habe ihn noch angemeldet wegen Steuern!
Ne woche drauf hatte ich das Negativ zeugnis und fertig!

Mein Typ vom Ordnungsamt hat sich gefreut das ich davor gesagt habe das ich einen will und gesagt er findet das super, somit hatte ich schon nen guten eindruck gemacht

Hola 29.08.2010 16:03

AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern
 
wir haben vorher nix gemacht, haben ihn angemeldet, hatten nie ein vorlaufiges Zeugnis und haben ganz regulär unseren WT gemacht und fertig!

Monty 29.08.2010 17:47

AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern
 
Nichts machst du vorher...außer dir in Ruhe einen Hund aus zu gucken. Wenn du ihn hast meldest du ihn bei der Steuer an (Versichern solltest du ihn auch, ist aber keine gesetzliche Pflicht)

Dann beantragst du bei der Gemeinde ein vorläufiges Negativzeugnis (wenn der Hund unter 18 Monaten ist) das müssen Sie dir ausstellen, weil Bayern davon ausgeht das Junghunde ungefährlich sind.

Waldläufer 30.08.2010 17:03

AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern
 
Danke für die vielen Antworten
jetzt bin ich schon ein bisschen beruhigter.

corso 05.09.2010 11:15

AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern
 
hmm bei uns war das so, wir haben unseren cc geholt mit 6 mon. habe ich ihn angemeldet und die beim oa haben gesagt der braucht vorläufiges wt:schreck: und mit 18 monaten nochmal:schreck:

dann habe ich mit unserem nachbarn geredet er ist hundetrainer und gutachter für hunde und er hat gesagt brauchst du jetzt noch nicht machen erst mit 18 mon. alles andere ist geldmacherei, das wär blödsinn...

LukeAmy 06.09.2010 00:21

AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern
 
ein Besitzer vonLukes Bruder musste in Bayern den Hund auch vorher anmelden..also sagen das er einen anschaffen will....das sagte manauf dem Rathaus

Lucy 06.09.2010 10:12

AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern
 
es kommt immer auf die Gemeinde drauf an!

Erste gemeinde hab ich alles brav sauber davor informiert!
Jetzige gemeinde hingegangen und gesagt das sich mit CC her zieh und ob das geht usw

Der hat mich gefragt ob ich schon hier wohne? Hab ne gesagt und er hat dann gesagt ich solle mich wieder melden wenn es den so weit wäre!

Monty 06.09.2010 17:02

AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern
 
Nein , es kommt nicht auf die Gemeinde an. Das Gesetz ist für ganz Bayern verbindlich.

Leider haben die meisten Gemeinden keinen Plan und kramen das Gesetz nicht einmal vor, wenn jemand einen gelisteten Hund anmelden mag. Die "zuständigen" Sachbearbeiter , machen dies meist nur nebenher und nur in Städten gibt es Sachbearbeiter die nichts anderes machen.

Meist agieren diese Angestellten, dann oft wie sie es eben für richtig halten und mit dem was Sie so im Kopf haben. Da werden dann schon mal Sachen verlangt, die zu anderen Bundesländern gehören wie z.B. Sachkundenachweis, Führungszeugnis, Versicherungspflicht, selbst das blaue Halsband wurde schon in Bayern gefordert.

Ich finde es besonders toll, wenn dann immer die Nichtbayern sich zu Wort melden und behaupten "man" sagt...:hmm:

btw. Ich habe auch in einen knapp 100 Seelenort auch schon erlebt, das die Anmeldung eines Mastinos als Listenhund scheiterte, weil der Bürgermeister sagte" Blödsinn, Kampfhund? mach ich nicht mit den Schmarrn"


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