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  #11 (permalink)  
Alt 06.09.2010, 18:00
Benutzerbild von bobbie
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Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

Zitat:
Zitat von corso Beitrag anzeigen
hmm bei uns war das so, wir haben unseren cc geholt mit 6 mon. habe ich ihn angemeldet und die beim oa haben gesagt der braucht vorläufiges wt und mit 18 monaten nochmal

dann habe ich mit unserem nachbarn geredet er ist hundetrainer und gutachter für hunde und er hat gesagt brauchst du jetzt noch nicht machen erst mit 18 mon. alles andere ist geldmacherei, das wär blödsinn...
Mit Verlaub gesagt: Ein solcher Hundetrainer ist mehr als inkompetent und handelt meines Erachtens nach sogar grob fahrlässig".

Wie Monty schon schreibt, es ist PFLICHT einen Hund der Kat 2 bei der Gemeinde anzumelden. Ein vorläufiges Neg.zeugnis zu beantragen ist Deine eigene Sache. Allerdings zahlst Du bei Nichtbeantragung dann die sehr hohe "Kampfhundsteuer".

Stellt Euch mal vor, der Hund wirft aus Versehen ein Kind um oder es passiert ein Unfall bzw. er schnappt sogar zu. So schnell kannst Du gar nicht schauen, wie Dein Hund im TH landet. DU als Halter bist dafür verantwortlich, Deinen Kathund ordnungsgemäß als Kat2-Hund anzumelden.

Und sollte eine Gemeinde kein Neg.zeugnis ausstellen, IMMER ein schriftliches Beweisstück vom Sachbearbeiter für Deine Unterlagen ausfertigen lassen. Dann bist Du aus dem Schneider, wenn drinsteht: "In unserer Gemeinde muss der Hund Kat 2 erst ab 18 Mon. den WT vorlegen. Er muss auch vorher nicht als Kat 2 Hund angemeldet werden. Ein vorläufiges Neg.zeugnis wird von unserer Gemeinde XY nicht ausgestellt". Allerdings zahlst Du dann evtl. die höhere "Kampfhundsteuer" (falls vorhanden).

MÜNDLICHEN Aussagen von SB niemals trauen, denn wenn was passiert, hats keiner gesagt.

LG Angie
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  #12 (permalink)  
Alt 06.09.2010, 22:06
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Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

@ Monty: Klar, aber ganz ehrlich, ich geh davor da hin weil ich mich gut stellen will, somit zeige ich mich doch als Hundehalter für Verantwortungsbewusst und informiere mich davor!

So sieht der nette Mann oder Frau das ich bemüht bin und bei den meisten kommt das gut an und ich hab keine Probleme mehr!

Muss mich doch nicht schon am Anfang stur stellen und auf meine Rechte pochen und somit stoss ich gleich auch auf der anderen Seite auf gegenwehr!
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Man soll dem Leib etwas Gutes bieten, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen. -Winston Churchill
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  #13 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 18:39
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Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

Jo klar und jeder der sich ein Auto kauft, geht auch zum Amt...meldet sich vorher "um einen guten Eindruck zu machen" - weil ich ja eventuell jemanden umfahren könnte...

Warum soll ich an diesen Staat Zugeständnisse machen (die er selbst nicht will)? Oder anders gefragt warum sollte ich freiwillig auf einen Teil meiner Bürgerrechte verzichten?

Ich lese mir die gesetzliche Lage durch, handel danach und das muss reichen.
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L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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  #14 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 07:42
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Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

ja so gesehen hast du recht, aber trotzdem macht es einen besseren eindruck
__________________
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  #15 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 12:27
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Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

Zitat:
Zitat von LUCY
ja so gesehen hast du recht, aber trotzdem macht es einen besseren eindruck
Eine Anmeldung ist keine Bewerbung,nur das beides Rassistisch abläuft.
der Ersteeindruck? 1. Kampfhund,2.toter Junge-hamburg,und jetzt kommst du

Jeder Mensch der Glaubt diese Gesetz wäre Sauber gemacht und hätte was Gebracht ,hätte sogar recht.
Gesetzlich sowiso.Jeder darf dich "Grundlos/Barrierefreih" Anzeigen und somit Diffamieren.
Bei Menschen sagte man dazu eher Mobbing und Diskriminierung,und nach 10 Jahren solcher umstände erschreckt mich Sarrazin garnicht.

(Keine Kampfhunde=>Keine Verletzungen durch Kampfhunde=>Keine Tötung/Erschießung von Kampfhunden).
Funktionert doch hier genau so oder?
Keine Drogen-->keine süchtigen Menschen-->Keine toten Junkies und Dealer (bei der Festnahme/auf der Flucht erschossen)



Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
(Versichern solltest du ihn auch, ist aber keine gesetzliche Pflicht)
stimmt das? glaub nicht. es heisst doch sogar : eine Besondere Hundehaftpflichtversicherung(glaube vers. bis 5 milionen sind nötig)
Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
Dann beantragst du bei der Gemeinde ein vorläufiges Negativzeugnis (wenn der Hund unter 18 Monaten ist) das müssen Sie dir ausstellen, weil Bayern davon ausgeht das Junghunde ungefährlich sind.
Es ist leider denoch möglich das einen Kat.hund schon mit 6 monaten ein maulkorb pflicht bekommt. Öffentliche Sicherheit geht vor Tierschutz.

Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
btw. Ich habe auch in einen knapp 100 Seelenort auch schon erlebt, das die Anmeldung eines Mastinos als Listenhund scheiterte, weil der Bürgermeister sagte" Blödsinn, Kampfhund? mach ich nicht mit den Schmarrn"
Genau so ein Fall kenn ich auch und meinte eben deshalb "es kann nach Hintenlosgehen"..

---Sachbearbeiterin ruft zum Bürgermeister.----
Herr Bürgermeister:Hier will sich jemand ein Kampfhund zulegen/anmelden...Die Sind doch Verboten?
Bürgermeister: JA nur Wach und Jaghunde nicht ---

auch der versuch ihn als Wachhund anzumelden ging nicht.
Hund muss Geweblich genützt werden,hochsicherheitszäune,200 meter abstand zu anderen gebäuden usw waren einfach zuviel
--------
Aber Selbst wenn alles 100% passt.selbst dann kenn ich noch genug problem geschichten und erlebnisse aus dem Altag. wo das Halten eines "Kampfhundes" unerträglich gemacht haben.

"Auflagen" können zeitlich und örtlich sowie auf bestimmte Personen beschränkt, befristet oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Auflagen können auch nachträglich angeordnet, geändert oder ergänzt werden.
__________________

Geändert von cane de presa (10.09.2010 um 12:35 Uhr)
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  #16 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 12:45
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Mit der erhöhten Besteuerung und Auflagen wird der Lenkungszweck der Eindämmung bestimmter Hunderassen verfolgt. Die Kommune kann mit der hundesteuer und auflagen den Lenkungszweck verfolgen, die Hunderassen aus dem Gemeindegebiet zurückdrängen.
Und Jeder Bürger darf mich trotz 100% ordnung....Diskriminieren,festhalten,Anzeigen,mir sogar auflagen erheben wie:Bitte verlassen sie den Buss,bitte verlassen sie den Biergarten usw usw
Dazu sagt man: Es wurden abstrakte Gefährlichkeitsmerkmale erfüllt

Some Things Never Change
__________________

Geändert von cane de presa (10.09.2010 um 12:51 Uhr)
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  #17 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 13:25
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@ CdP

Jedem Bewohner in D ist es freigestellt auszuwandern, wenn ihm der Staat nicht passt.

Aber das deutsche soziale Auffangnetz gibts halt nicht so freigebig in anderen Ländern.
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  #18 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 13:28
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Bobbie willst du sagen das du mit Deutschland zufrieden bist, auf der ganzen Linie?
__________________
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  #19 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 13:47
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Und was soll das mir Sagen?
Ich hätte nichts gegen etwas vom Sozialen Auffangnetz.
Du Meinst es warscheinlich wie Sarazzin und 52% der Deutschen.
Es liegt an meiner abstammung.Da müsste man gleichstellend sagen :Sind Deutschstämmige sich zu fein, sich auffangen zu lassen?
Gleichstellung ist nicht die stärke,eher der schwachpunkt..
Für die Rente zahlt man ein und will es auch zurück,aber ein Soziallesnetz will keiner davon bezahlen

Zitat:
Aber das deutsche soziale Auffangnetz gibts halt nicht so freigebig in anderen Ländern
Und in Österreich sagt man:
-Herr Schütz uns vor Donner,Sturm und Wind.Und vor Deutschen die im Ausland sind.-

Ich kenne nach 6 jahren Österreich den Grund dieser Meinung überleg dir nochmal das wort freigebig.
Es kommt nämlich von der Wortgruppe frei geben (ungehindert, gern geben).
__________________

Geändert von cane de presa (10.09.2010 um 14:01 Uhr)
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  #20 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 18:28
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Zitat:
Zitat von cane de presa Beitrag anzeigen
Eine Anmeldung ist keine Bewerbung,nur das beides Rassistisch abläuft.
der Ersteeindruck? 1. Kampfhund,2.toter Junge-hamburg,und jetzt kommst du

Jeder Mensch der Glaubt diese Gesetz wäre Sauber gemacht und hätte was Gebracht ,hätte sogar recht.
Gesetzlich sowiso.Jeder darf dich "Grundlos/Barrierefreih" Anzeigen und somit Diffamieren.
Bei Menschen sagte man dazu eher Mobbing und Diskriminierung,und nach 10 Jahren solcher umstände erschreckt mich Sarrazin garnicht.

(Keine Kampfhunde=>Keine Verletzungen durch Kampfhunde=>Keine Tötung/Erschießung von Kampfhunden).
Funktionert doch hier genau so oder?
Keine Drogen-->keine süchtigen Menschen-->Keine toten Junkies und Dealer (bei der Festnahme/auf der Flucht erschossen)



Bingo


stimmt das? glaub nicht. es heisst doch sogar : eine Besondere Hundehaftpflichtversicherung(glaube vers. bis 5 milionen sind nötig)

Ja, stimmt wirklich, nur soviel zu diesen super sinnvollen und durchdachten Gesetz

Es ist leider denoch möglich das einen Kat.hund schon mit 6 monaten ein maulkorb pflicht bekommt. Öffentliche Sicherheit geht vor Tierschutz.

Es ging hier um einen Kat2 (Anmeldung)



Genau so ein Fall kenn ich auch und meinte eben deshalb "es kann nach Hintenlosgehen"..

---Sachbearbeiterin ruft zum Bürgermeister.----
Herr Bürgermeister:Hier will sich jemand ein Kampfhund zulegen/anmelden...Die Sind doch Verboten?
Bürgermeister: JA nur Wach und Jaghunde nicht ---

auch der versuch ihn als Wachhund anzumelden ging nicht.
Hund muss Geweblich genützt werden,hochsicherheitszäune,200 meter abstand zu anderen gebäuden usw waren einfach zuviel
--------
Aber Selbst wenn alles 100% passt.selbst dann kenn ich noch genug problem geschichten und erlebnisse aus dem Altag. wo das Halten eines "Kampfhundes" unerträglich gemacht haben.

"Auflagen" können zeitlich und örtlich sowie auf bestimmte Personen beschränkt, befristet oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Auflagen können auch nachträglich angeordnet, geändert oder ergänzt werden.

Habe ich am eigenen Leib erlebt, als mir mein 5 Monate alter Miniature Bullterrier beschlagnahmt werden sollte, weil ein Nachbar sich von den "Pittbull" bedroht sah.

Da hilft nur klagen, bzw. das Gesetz in und auswendig zu kennen, darauf zu verweisen und bereit zu sein mit den Gesetzbuch in der Hand zurück zu schlagen.

Sämtliche Versuche uns für den Standardbulli Auflagen wie Leinen oder Maulkorbzwang aufzudonnern (ohne das es einen Vorfall gab) mussten vor Gericht wieder gestrichen werden.
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L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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