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  #1 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 07:36
Benutzerbild von tpgbo
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 01.08.2008
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Beiträge: 1.293
Standard 50/50 Regelung bei Tierversicherungen

Hallo alle zusammen,

wollte mal hören, ob Ihr diese Regelung kennt.
Wir hatten jetzt einen Pferdehaftpflichtschaden wobei sich die Pferde geprügelt haben als sie zusammen standen.
Ich hab es meiner Versicherung gemeldet.
Sie wollten aber nur 50 % der Kosten tragen, weil es sich angeblich um eine typische Tiergefahr handelt.
Heißt: Jeder Tierhalter geht bewußt die Gefahr einer Verletzung ein, wenn man Tiere zusammen läßt.
Das gilt übrigens auch für nicht angeleinte Hunde!!!

Dieser Passus ist in keinem Vertrag oder Gesetz zu finden, wird aber von ziemlich allen Versicherungen praktiziert.

Find ich ziemlich lächerlich, wenn ich am Straßenverkehr teilnehme, bin ich mir doch auch der Gefahr eines Unfalls bewußt, bekomme aber trotzdem die volle Schadenssumme.
Wie seht Ihr das ?

LG Tanja
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  #2 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 08:19
Benutzerbild von artreju
Schlonzfängerin
 
Registriert seit: 08.09.2008
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Standard AW: 50/50 Regelung bei Tierversicherungen

Als sich mein Hund mit dem andern gebissen hat hat die Versicherung vom Gegner auch nur die Hälfte der Tierarzkosten bezahlt. Beide Hunde waren nicht angeleint.

Den genauen Wortlaut müsste ich nachher mal raussuchen
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  #3 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 10:13
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: 50/50 Regelung bei Tierversicherungen

Auch schonmal in einem Forum gehört.

Es gibt auch im Strassenverkehr Situationen wo keine Partei zu 100% Schuld erhält. Nicht selten bei "Rechts vor Links".
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  #4 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 10:48
Sue Sue ist offline
neu
 
Registriert seit: 28.03.2010
Beiträge: 1
Standard AW: 50/50 Regelung bei Tierversicherungen

Lächerlich!!
Da wird man wiedermal als doofer versicherungssanierer ausgenommen und darf trotzdem die Hälfte vom Schaden bezahlen
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  #5 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 10:59
Herzog / Herzogin
 
Registriert seit: 30.07.2010
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Beiträge: 366
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Standard AW: 50/50 Regelung bei Tierversicherungen

Ich kenn die Regelung auch.
Gerade bei Pferden die zusammen im Offenstall oder einer Koppel stehen sei ein erhöhtes Verletzungsrisiko gegeben.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 20:18
Benutzerbild von Bullmastiff
Graf / Gräfin
 
Registriert seit: 09.06.2009
Ort: kleines Käfer Münchner Flughafen
Beiträge: 233
Standard AW: 50/50 Regelung bei Tierversicherungen

Zitat:
Zitat von tpgbo Beitrag anzeigen
Find ich ziemlich lächerlich, wenn ich am Straßenverkehr teilnehme, bin ich mir doch auch der Gefahr eines Unfalls bewußt, bekomme aber trotzdem die volle Schadenssumme.
Wie seht Ihr das ?

LG Tanja
Auch im Straßenverkehr gibt es die diese Regelung. Wenn man nicht nachweisen kann, das man selbst keine Schuld hat, kann die Versicherung auch wieder Prozentsätze abziehen.

Sind aber schon tolle Versicherungsverträge. Man darf seinen Hund ausdrücklich ohne Leine laufen lassen, aber wenn dann etwas passiert, wird nicht der volle Schaden gezahlt.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 23:35
Benutzerbild von corso
Kaiser / Kaiserin
 
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Beiträge: 1.702
Standard AW: 50/50 Regelung bei Tierversicherungen

hmmm ja habe ich auch schon gehört wenn dein hund ein unfall verursacht dann übernehmen die auch nur die hälfte weil der hundehalter hat seinen hund unter kontrole zu haben...

für was gibt es denn diese versicherungen dann-was ist wenn mein hund einen schaden von 50.ooo verursacht aber bis zu 3.000000 ist er versichert
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  #8 (permalink)  
Alt 11.08.2010, 06:53
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: 50/50 Regelung bei Tierversicherungen

Zitat:
Zitat von corso Beitrag anzeigen
hmmm ja habe ich auch schon gehört wenn dein hund ein unfall verursacht dann übernehmen die auch nur die hälfte weil der hundehalter hat seinen hund unter kontrole zu haben...

für was gibt es denn diese versicherungen dann-was ist wenn mein hund einen schaden von 50.ooo verursacht aber bis zu 3.000000 ist er versichert
Das zahlt dann i.d.R. die Haftpflichtversicherung...
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  #9 (permalink)  
Alt 11.08.2010, 08:19
Benutzerbild von tpgbo
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 01.08.2008
Ort: Bad Oeynhausen
Beiträge: 1.293
Standard AW: 50/50 Regelung bei Tierversicherungen

Wir haben uns echt richtig mit der Versicherung angelegt, denn im Vertrag ist diese Regelung nicht aufgeführt.
War uns bis dato auch unbekannt, das so verfahren wird.
Muß ich nun etwa jeden Besitzer eines potenziellen Spielkameraden darauf hinweisen???
In unseren Fall steht nun fest, das meine Pferde nur noch allein rauskommen!
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  #10 (permalink)  
Alt 11.08.2010, 10:12
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: 50/50 Regelung bei Tierversicherungen

Wieso?

Jeder ist verantwortlich für seinen Hund. Das ist schon lange so.

Das beinhaltet auch, dass man seinen Hund einschätzen kann.

Und dann muss man halt abwägen, ob man das Risiko eingeht, dass ein Spielchen unter Hunden mal ausartet.

Und wenn man dabei ist, passiert ja auch so schnell nichts, wo man nicht mehr eingreifen kann. Und mal ein Loch im Pelz ist ja auch kein Weltuntergang.

Die Konsequenz sollte doch nicht sein den Sozialkontakt zu verbieten, sondern den Tier-KV-Beitrag lieber in den Sparstrumpf zu stecken.

Die sind doch alle limitiert. (ich rede nicht von Spezialversicherungen wie OP, etc.)
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