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  #1 (permalink)  
Alt 04.07.2010, 14:30
Benutzerbild von Mila
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Standard Wesenstest (NRW)

Hat jemand von euch eine Ahnung, ab welchem Alter (des Hundes) man in NRW einen Wesenstest absolvieren kann, und wie genau dieser abläuft? (Habe gelesen, dass er WT von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein soll, stimmt das?)
Mich interessiert der Wesenstest für einen Liste 2- Hund, ich vermute es macht einen Unterschied ob Liste 1 oder 2!

Verläuft dieser Test positiv, dann ist der Hund von Leinen- und Maulkorbpficht befreit und es muss keine erhöhte Hundesteuer gezahlt werden, richtig?!

Befreiung von Leinenpflicht heißt, der Hund darf frei laufen, wo Freilauf für Hunde allgemein erlaubt ist, also z.B. auf Waldwegen in NRW?

Bin mir bei allem sehr unsicher, wie ihr merkt...
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  #2 (permalink)  
Alt 04.07.2010, 16:37
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Standard AW: Wesenstest (NRW)

Kenn mich in NRW leider nicht aus...
Zum Thema WT in NRW kann ich dir hier nur diesen Link geben (ich denke den kennst du schon)

http://www.umwelt.nrw.de/verbraucher...lhundg-nrw.pdf

Zitat:
§ 10 Hunde bestimmter Rassen

(1) Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 3 kann die Verhaltensprüfung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

(3) Abweichend von § 6 Abs. 2 kann die Sachkundebescheinigung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden.
--> Heißt für mich: der Unterschied ist, dass du die Prüfung nicht beim AmtsVet machen musst, sondern sie auch von einem anderen Sachverständigem (Siehe HIER) abgenommen werden kann


Mindestalter: 15 Monate


Egal ob dies die Steuer, den WT (je nach AmtsVet) oder den "Freilauf" betrifft - ich denke, das jede Stadt seine eigenen "Regeln" hat.
Frag doch einfach bei DEINER Gemeinde DIREKT nach, die können (sollen sie auch) dir all diese Fragen am besten beantworten.
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LG Sonja & Joy

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  #3 (permalink)  
Alt 04.07.2010, 17:17
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Standard AW: Wesenstest (NRW)

Hab jetzt mal das Dortmunder Veterinäramt angeschrieben und mit Fragen bombardiert... mal gucken was die schreiben!
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  #4 (permalink)  
Alt 04.07.2010, 18:16
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Standard AW: Wesenstest (NRW)

Zitat:
Zitat von Mila Beitrag anzeigen
Hat jemand von euch eine Ahnung, ab welchem Alter (des Hundes) man in NRW einen Wesenstest absolvieren kann, und wie genau dieser abläuft?

1) (Habe gelesen, dass er WT von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein soll, stimmt das?)
2) Mich interessiert der Wesenstest für einen Liste 2- Hund, ich vermute es macht einen Unterschied ob Liste 1 oder 2!

3) Verläuft dieser Test positiv, dann ist der Hund von Leinen- und Maulkorbpficht befreit und es muss keine erhöhte Hundesteuer gezahlt werden, richtig?!

4) Befreiung von Leinenpflicht heißt, der Hund darf frei laufen, wo Freilauf für Hunde allgemein erlaubt ist, also z.B. auf Waldwegen in NRW?

Bin mir bei allem sehr unsicher, wie ihr merkt...
1) ja
2) ja, ist unterschiedlich. Liste eins nur von hochoffiziellen Stellen abnehmbar.
3) nein, abhängig von Stadt
4) ja

Mindestalter offiziell weiss ich nicht. Aber viele machen den Test erst mit 18 Monaten, weil die meisten Hunde sich in dem Alter noch verändern. Einge Städte fordern auch die Wiederholung der Prüfung alle zwei Jahre, oder nach Aufforderung, oder, oder. Alles verschieden von Stadt zu Stadt.
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Geändert von Peppi (04.07.2010 um 18:20 Uhr)
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  #5 (permalink)  
Alt 04.07.2010, 18:38
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Standard AW: Wesenstest (NRW)

kurzer einwurf

@mr. p
freilauf auf waldwegen ist in nrw erlaubt?
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  #6 (permalink)  
Alt 04.07.2010, 18:47
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Standard AW: Wesenstest (NRW)

Es kommt irgendwie auf Wald und Pächter aber erstmal ja.

Da steht irgendwas von "unter Kontrolle halten" in dem entsprechenden Gesetz aber damit meinen die sinnhafterweise nicht anleinen. Das hab ich sogar beim Vetamt machgefragt.
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  #7 (permalink)  
Alt 04.07.2010, 18:59
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danke, also wie ichs schon immer praktiziere, 10 m schlepp.
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  #8 (permalink)  
Alt 04.07.2010, 19:54
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Standard AW: Wesenstest (NRW)

wald ist bei mir freilauf. ich treff auch regelmäig die waidmänner...kein problem.
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  #9 (permalink)  
Alt 04.07.2010, 19:55
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@ Katinka: Laut aktuellem DOGS-Magazin (Mai/Juni 2010), S. 112-115, ist es für NRW wie folgt geregelt:

Freilauf des Hundes im Wald: Freilauf auf Wegen, abseits angeleint
Abschuss eines Hundes möglich, wenn: Hund wildert;wildern heißt, wenn Hund außerhalb der Einwirkung des Halters Wild aufsucht, verfolgt oder reißt

Wusste ich vorher auch nicht, aber da Amber im Wald immer mordsmäßig zu tun hat mit Spielen, auf nen Ball aufpassen o.ä., verlässt sie die Wege eh nicht oder vielleicht bis zu nem halben Meter, aber weiter nicht. Und ich habe bis ich das in der DOGS gelesen habe einfach eine Strafe riskiert, weil irgendwo muss sie ja mal ohne Leine laufen dürfen, finde ich zumindest. Sonst wäre Schleppleine natürlich ne Alternative, aber Missy verheddert sich darin gern mal, daher ist es ganz ohne Leine natürlich schöner
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  #10 (permalink)  
Alt 04.07.2010, 22:46
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Standard AW: Wesenstest (NRW)

wenn du das mit ihr machen willst kann ich dir den verein in iserlohn empfehlen

immer samstag nachmittag


aber leider nur samstags
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Leere Dosen klappern am lautesten (Broilers)
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