Wesenstest (NRW)
Hat jemand von euch eine Ahnung, ab welchem Alter (des Hundes) man in NRW einen Wesenstest absolvieren kann, und wie genau dieser abläuft? (Habe gelesen, dass er WT von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein soll, stimmt das?)
Mich interessiert der Wesenstest für einen Liste 2- Hund, ich vermute es macht einen Unterschied ob Liste 1 oder 2! Verläuft dieser Test positiv, dann ist der Hund von Leinen- und Maulkorbpficht befreit und es muss keine erhöhte Hundesteuer gezahlt werden, richtig?! Befreiung von Leinenpflicht heißt, der Hund darf frei laufen, wo Freilauf für Hunde allgemein erlaubt ist, also z.B. auf Waldwegen in NRW? Bin mir bei allem sehr unsicher, wie ihr merkt... ;) |
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Kenn mich in NRW leider nicht aus...
Zum Thema WT in NRW kann ich dir hier nur diesen Link geben (ich denke den kennst du schon) http://www.umwelt.nrw.de/verbraucher...lhundg-nrw.pdf Zitat:
Mindestalter: 15 Monate :lach4: Egal ob dies die Steuer, den WT (je nach AmtsVet) oder den "Freilauf" betrifft - ich denke, das jede Stadt seine eigenen "Regeln" hat. Frag doch einfach bei DEINER Gemeinde DIREKT nach, die können (sollen sie auch) dir all diese Fragen am besten beantworten. |
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Hab jetzt mal das Dortmunder Veterinäramt angeschrieben und mit Fragen bombardiert... mal gucken was die schreiben!
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Zitat:
2) ja, ist unterschiedlich. Liste eins nur von hochoffiziellen Stellen abnehmbar. 3) nein, abhängig von Stadt 4) ja Mindestalter offiziell weiss ich nicht. Aber viele machen den Test erst mit 18 Monaten, weil die meisten Hunde sich in dem Alter noch verändern. Einge Städte fordern auch die Wiederholung der Prüfung alle zwei Jahre, oder nach Aufforderung, oder, oder. Alles verschieden von Stadt zu Stadt. |
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kurzer einwurf:lach4:
@mr. p freilauf auf waldwegen ist in nrw erlaubt? |
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Es kommt irgendwie auf Wald und Pächter aber erstmal ja.
Da steht irgendwas von "unter Kontrolle halten" in dem entsprechenden Gesetz aber damit meinen die sinnhafterweise nicht anleinen. Das hab ich sogar beim Vetamt machgefragt. |
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:lach3:danke, also wie ichs schon immer praktiziere, 10 m schlepp.
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wald ist bei mir freilauf. ich treff auch regelmäig die waidmänner...kein problem.:hmm:
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@ Katinka: Laut aktuellem DOGS-Magazin (Mai/Juni 2010), S. 112-115, ist es für NRW wie folgt geregelt:
Freilauf des Hundes im Wald: Freilauf auf Wegen, abseits angeleint Abschuss eines Hundes möglich, wenn: Hund wildert;wildern heißt, wenn Hund außerhalb der Einwirkung des Halters Wild aufsucht, verfolgt oder reißt Wusste ich vorher auch nicht, aber da Amber im Wald immer mordsmäßig zu tun hat mit Spielen, auf nen Ball aufpassen o.ä., verlässt sie die Wege eh nicht oder vielleicht bis zu nem halben Meter, aber weiter nicht. Und ich habe bis ich das in der DOGS gelesen habe einfach eine Strafe riskiert, weil irgendwo muss sie ja mal ohne Leine laufen dürfen, finde ich zumindest. Sonst wäre Schleppleine natürlich ne Alternative, aber Missy verheddert sich darin gern mal, daher ist es ganz ohne Leine natürlich schöner :) |
AW: Wesenstest (NRW)
wenn du das mit ihr machen willst kann ich dir den verein in iserlohn empfehlen
immer samstag nachmittag :ok: aber leider nur samstags |
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