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  #11 (permalink)  
Alt 05.07.2010, 06:36
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Standard AW: Wesenstest (NRW)

Zitat:
Zitat von Oskar Beitrag anzeigen
wenn du das mit ihr machen willst kann ich dir den verein in iserlohn empfehlen

immer samstag nachmittag


aber leider nur samstags
Und leider nicht besonders kreativ. Wurd mir auch empfohlen. Ich war einmal da. Nicht gut gewesen...
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  #12 (permalink)  
Alt 05.07.2010, 07:05
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Standard AW: Wesenstest (NRW)

@Oskar: Danke für den Tipp
Es geht mir allerdings nicht um Amber, die braucht ja keinen WT, für die hat der normale Sachkundenachweis meinerseits gereicht. Sondern ich überlege, mir irgendwann in den nächsten Jahren einen Bullmastiff als Zweithund ins Haus zu holen. Wird alles noch ne Weile dauern, aber da der BM hier in NRW auf Liste 2 steht, wollte ich mich jetzt schonmal informieren.
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  #13 (permalink)  
Alt 05.07.2010, 18:09
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Standard AW: Wesenstest (NRW)

und was ist mit Cane corso? war da nicht mal was dass die von der liste gestrichen werden sollten???
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  #14 (permalink)  
Alt 05.07.2010, 18:10
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Standard AW: Wesenstest (NRW)

bei unserem Angsthasen mache ich mit sorgen, da angeblich Angst und Agression fast gleich bewertet werden

vg
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  #15 (permalink)  
Alt 05.07.2010, 18:34
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Standard AW: Wesenstest (NRW)

CC sind hier in NRW auch nicht (mehr) auf der Liste... oder noch nicht... so genau weiß man das ja nicht.
Vielleicht sieht es in ein paar Monaten oder Jahren schon wieder anders aus, vielleicht ist dann der CC wieder drauf und der BM nicht mehr.
Mit nem Hund der auf Liste 2 steht, kann ich mich gedanklich aber noch anfreunden. Da sind die Maßnahmen und Vorschriften nicht ganz so extrem.

@corso: Wie alt ist denn dein CC? Vielleicht legt sich die Ängstlichkeit ja demnächst. Wovor hat er denn Angst, kann man das mit Training vielleicht gut in den Griff kriegen?
Soweit ich gelesen habe, darf der Hund beim WT aber ängstlich reagieren, z.B. mit ausweichen oder wegspringen. In einigen Situationen würde meine Boxerhündin auch schnellstens das Weite suchen, die ist ja auch eher ängstlich. Aber für den WT kann man ja in div. Vereinen etc. üben, und wenn ich 50x nen Schirm vor dem Hund aufspanne, und beim üben immer positiv bestärke bzw. Schritt für Schritt übe, wird das schon gehen...
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  #16 (permalink)  
Alt 05.07.2010, 19:02
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Standard AW: Wesenstest (NRW)

Zitat:
Zitat von corso Beitrag anzeigen
bei unserem Angsthasen mache ich mit sorgen, da angeblich Angst und Agression fast gleich bewertet werden

vg
Man sollte aber Angst nicht mit einer gewissen Unsicherheit bei Junghunden verwechseln.

Unsere HTin sagt, dass Angst eigentlich seltener vorkommt (gerade bei Hunden, die ab dem Welpenalter im HH gelebt haben), sondern dass es sich meist um eine Unsicherheit bzw. auch später um Reserviertheit handelt.

Es ist tatsächlich bei unserer Betty so gewesen; sie war anfangs sehr unsicher, das hat sich im Laufe der Zeit stark gebessert (Besuch Hundeschule und hier Kontakt zu tollen Hunden und Menschen jeglicher "coleur"). Seit der Läufigkeit ist es noch deutlich besser. Allerdings bei fremden Menschen ist sie immer noch extrem reserviert und geht evtl. nach einer gewissen Zeit zu dieser Person hin und legt den Kopf auf den OBerschenkel. Aber auch nur VIELLEICHT!

Ich persönlich finde das Verhalten von ihr echt gut. Ich mag auch gar nicht, dass Hund zu allem und jeden üüüberfreundlich und schmusig ist.

Bei uns darf sie sich ihre "Freunde" wirklich selbst aussuchen (ich tu's ja auch).
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  #17 (permalink)  
Alt 06.07.2010, 06:22
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Standard AW: Wesenstest (NRW)

Zitat:
Zitat von Mila Beitrag anzeigen
CC sind hier in NRW auch nicht (mehr) auf der Liste... oder noch nicht... so genau weiß man das ja nicht.
Vielleicht sieht es in ein paar Monaten oder Jahren schon wieder anders aus, vielleicht ist dann der CC wieder drauf und der BM nicht mehr.
Der CC war in NRW noch nie auf der Liste. Die einzigen Bundesländer, die ihn bisher gelistet haben, sind Brandenburg und Bayern.

So wie sich die Dinge aber entwickeln, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass NRW irgendwann nachzieht und den CC ebenfalls auf die Liste packt.

Grüßlies, Grazi
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  #18 (permalink)  
Alt 06.07.2010, 06:58
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...das sollte auch heißen: "...nicht (mehr?!)...", denn ich war mir nicht sicher ob er schonmal auf der Liste war oder nicht. Aber wie du rechne ich auch damit, dass es irgendwann bestimmte Auflagen und Vorschriften zur Haltung eines CC geben wird.

Der Reifenhändler in Dortmund, wo mein Freud immer seine Autoreifen kauft, die haben 2 CC zum Bewachen von Lagher und Grundstück, da sind die CC also Gebrauchshunde, für die auch keine Hundesteuer gezahlt werden muss. Und trotzdem hat sich das Ordnungsamt wohl total angestellt, da wurde gefragt warum es denn unbedingt 'solche' Hunde sein müssen, und die Leute mussten jetzt nen sicheren Raum reinrichten, wo sie die Hunde im Notfall ausbruchsicher wegsperren könnten. D.h. vonseiten des Ordnungsamtes gibt es schon die Tendenz, CC als Listenhunde einzustufen, zumindest hier in Dortmund.
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  #19 (permalink)  
Alt 06.07.2010, 09:55
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So, das Ordnungamt Dortmund hat sich sehr schnell gemeldet, ich hoffe ich darf die Email (ohne Namen der Verfasserin) hier einstellen!?

Email:

Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Ordnungsamt

Sehr geehrte Frau *** (Name entfernt)

Wie von Ihnen bereits festgestellt handelt es sich bei einem Bullmastiff um einen Hund einer bestimmten Rasse nach § 10 LHundG.

Um einen Hund bestimmter Rassen zu halten benötigen Sie eine Erlaubnis. Vor Erwerb des Hundes benötigen Sie eine Haltungserlaubnis. Für die Erlaubnis fällt eine Gebühr in Höhe von 60 Euro an.
Folgende Nachweise sind dafür erforderlich:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Nachweis über die erforderliche Sachkunde durch
1. Sachkundebescheinigung eines amtlichen Tierarztes (Terminvereinbarung ist unter 0231 / 50 2 55 64 möglich) oder
2. Sachkundeprüfung bei einer oder einem durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz anerkannten Sachverständigen oder sachverständigen Stelle
- die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 7 LHundG). Als Nachweis der Zuverlässigkeit müssen Sie ein Führungszeugnis beantragen (Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden, Belegart O zu
beantragen bei den Bürgerämtern).
- Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Ihren Hund durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins sowie Kopie der letzten Beitragsrechnung
(Mindestversicherungssumme in Höhe von 500 000,- € für Personenschäden und 250 000,- € für sonstige Schäden). Antrag allein reicht nicht aus.
- Angaben und Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen, um eine verhaltensgerechte und ausbruchssichere
Unterbringung zu ermöglichen (z.B. Grundrissskizze, Lageplan, Fotos)
- Nachweis über die Identitätskennzeichnung Ihres Hundes durch einen Mikrochip (Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung oder vergleichbar geeigneter Unterlagen)

Die Höhe der Hundesteuer beträgt für einen Bullmastiff 144 Euro im Jahr, wenn er der einzige Hund ist. Da Sie zudem Ihren Boxer besitzen würde die Hundesteuer für jeden Hund jährlich 192 Euro betragen, also für beide zusammen bei 384 Euro liegen.

Gemäß § 5 Abs. 2 LHundG gilt die Maulkorbpflicht nicht bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats Ihres Hundes.
Zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung von der Maulkorbpflicht ist das Bestehen eines Verhaltenstests notwendig. An diesem Verhaltenstest kann Ihr Hund frühestens ab dem 18. Lebensmonat teilnehmen.
Sollten Sie Interesse an einer vorläufigen Ausnahmegenehmigung von der Leinen- und Maulkorbpflicht bis zum 24. Lebensmonat Ihres Hundes haben, haben Sie regelmäßig eine Hundeschule zu besuchen und eine entsprechende Teilnahmebescheinigung vorzulegegen. Der Antrag ist schriftlich zu stellen, die Gebühr beträgt 25 Euro.

Beim Verhaltenstest wird Ihr Hund auf Alltagssituationen getestet. Die Grundkommandos werden überprüft, seine Reaktion aufs Vereinsamung, auf plötzliche Geräusche, sowie Passanten. Wenn Sie zusätzlich die Leinenbefreiung beantragen muss Ihr Hund zudem alle vorher genannten Aufgaben ohne Leine bewältigen und wird zudem mit normalen Ablenkungen beim Spaziergang wie beispielsweise Radfahrer und Jogger konfrontiert.

Ferner weise ich darauf hin, dass Sie den Hund nur solchen Personen überlassen dürfen, die die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Lage sind, den Hund sicher an der Leine zu führen.
Das gleichzeitge Führen von mehreren gefährlichen Hunden oder Hunden nach § 10 LHundG NRW durch eine Person ist unzulässig.

Die Beißstatistik für die Stadt Dortmund ist nicht öffentlich einzusehen. Bei uns sind jedoch bisher keine Beißvorfälle durch Bullmastiffs bekannt. Für Dortmund sind allerdings nur acht Bullmastiffs gemeldet.

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen ausreichend beantworten. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
*** (Name entfernt)
Ordnungsamt

Olpe 1
44122 Dortmund


Ich muss sagen, dass ich a) damit zufrieden bin, wie schnell geantwortet wurde, b) es super finde, dass die Person so ausführlich und auf meine Mail eingehend geantwortet hat statt mir einfach nur einen Mustertext zu schicken, und ich es c) gut finde, dass es eine Ausnahmeregelung gibt für die Zeit zwischen dem 6. und 18. Lebensmonat (oder später), und auch die Art der Ausnahmeregelung, nämlich bei regelmäßigem Besuch einer Hundeschule.
Außerdem bin ich erstaunt, dass ein BM "nur" so viel kostet wie jeder andere "normale" Hund, und nicht erhöhte Steuern gezahlt werden müssen. Hängt aber wahrscheinlich auch mit dem WT zusammen, sofern dieser abgelegt wird.
Ich sag mal: ist zwar doof, dass der BM hier auf der Liste steht, aber immerhin isses nur Liste 2, und mit den Auflagen kann ich gut leben und finde sie auch noch halbwegs vernünftig (z.B. keine Maulkorb- und Leinenpflicht, wenn ich eine Hundeschule besuche).
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  #20 (permalink)  
Alt 06.07.2010, 11:08
Kaiser / Kaiserin
 
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Zitat Mila: "und mit den Auflagen kann ich gut leben und finde sie auch noch halbwegs vernünftig"




Echt? Ich würde ja noch mal hinschreiben und fragen wie man das umsetzen soll:


Zitat Frau OA Dortmund: "Vor Erwerb des Hundes benötigen Sie eine Haltungserlaubnis. Für die Erlaubnis fällt eine Gebühr in Höhe von 60 Euro an. Folgende Nachweise sind dafür erforderlich:

[...]

"Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Ihren Hund durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins sowie Kopie der letzten Beitragsrechnung (Mindestversicherungssumme in Höhe von 500 000,- € für Personenschäden und 250 000,- € für sonstige Schäden). Antrag allein reicht nicht aus."



Herrlich, die Beamten
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