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Lisa 31.05.2010 16:07

Deutschland Schweiz Tour
 
Ich hab eine paar Fragen

Da wir bald los fahren und eine Deutschland Schweiz Tour starten um eine paar Hunde + HH und Züchter zu besuchen. Bin ich gerade auf den Bayrischen Nationalpark gestoßen speziell der Ort Oberharthof, Friedenhain Bayrischer Nationalpark. Kennt sich dort wer aus, kann man dort mit den Hunden spazieren gehen, gibt’s Tipps?



Und dann hätte ich noch eine Frage, ich weiß der CC ist z.B.: in Bayern auf der Liste Kategorie 2. Das heißt wahrscheinlich beim spazieren gehen Maulkorb und Leine aber wir sind nicht alleine unterwegs sondern werden von Freunden begleitet die eine American Staffordshire Terrier Hündin haben, wie ist das in Regionen wo der Hund verboten ist. Dürfen da Urlauber trotz allem hin mit dieser Rasse? Weiß das wer bzw. wo kann ich darüber was lesen?

DANKE

p.s. ohhhhh man ich freu mich schon so auf die Tour :D

Lisa 02.06.2010 11:33

AW: Deutschland Schweiz Tour
 
Unglaublich bin echt schockiert


Meine Freundin hat nun in D München Verwaltungsreferat angerufen und sich Informiert.

Als Urlauber bzw. Durchreisende mit Listenhund (betrifft auch CC) braucht man vom Innenministerium eine Schriftliche Einverständniserklärung. Hat man die nicht und wir würden von der Polizei angehalten werden sind die berechtigt (Trotz Papiere, Wesenstest, etc.) uns die Hunde zu nehmen und bis auf weiteres ins Tierheim zu steckten bis weitere Rechtliche Papierkram geklärt ist.
Nun haben wir die Fr. Müller im Innenministerium kontaktiert und schicken ihr nun alle Daten + Reiseroute na da bin ich aber mal gespannt.

Echt hälftig dachte nicht das es so ein großes damdam ist.

Cash 02.06.2010 11:38

AW: Deutschland Schweiz Tour
 
Ups...:hmm: Gut zu wissen...

gottfried 02.06.2010 17:53

AW: Deutschland Schweiz Tour
 
Wie in Bayern ? Also das kann ich mir nicht vorstellen. Vielleicht braucht man ne Genehmigung wenn man ohne Maulkorb oder Leine mit seinem Listenhund in Bayern herumlaufen will. Aber einfach so .....? :35: Von der Polizei angehalten klingt ja, als dürfe man nen Listenhund auf der Durchreise gar nicht im Auto haben.

Samtschnauze 02.06.2010 19:08

AW: Deutschland Schweiz Tour
 
Zitat:

Zitat von gottfried (Beitrag 214714)
Wie in Bayern ? Also das kann ich mir nicht vorstellen. Vielleicht braucht man ne Genehmigung wenn man ohne Maulkorb oder Leine mit seinem Listenhund in Bayern herumlaufen will. Aber einfach so .....? :35: Von der Polizei angehalten klingt ja, als dürfe man nen Listenhund auf der Durchreise gar nicht im Auto haben.

So schaut´s aus im Schneckenhaus :boese1: Ist in Frankreich genauso.

Lisa 02.06.2010 19:19

AW: Deutschland Schweiz Tour
 
Zitat:

Zitat von Samtschnauze (Beitrag 214721)
So schaut´s aus im Schneckenhaus :boese1 .

Ja so siehts aus, es wurde so meiner Freundin gesagt

Samtschnauze 02.06.2010 20:31

AW: Deutschland Schweiz Tour
 
Zitat:

Zitat von Lisa (Beitrag 214724)
Ja so siehts aus, es wurde so meiner Freundin gesagt

Bin gespannt ob Ihr die amtl. Bewilligung bekommt :hmm: Könnte ja sein, daß Ihr 2 mit Euren Bestien die Macht in Bayern an Euch reißen wollt :kicher::kicher:

Peppi 03.06.2010 10:37

AW: Deutschland Schweiz Tour
 
Hallo, hat mal jemand ne Quelle odet gesetzliche Grundlage dafür. Das glaub ich nicht. Und ich will auch ein paar Tage in den bayrischen Wald.

Auch Beamte machen mal Fehler und legen Gesetze falsch aus. Und ich kann doch meine Reiseroute nicht vorher festlegen für den Urlaub. Was wenn ich mich mal verfahre? :hmm:

Lisa 03.06.2010 11:01

AW: Deutschland Schweiz Tour
 
Die Quelle hab ich nicht nur die Information von Fr. Müller aus dem Innenministerium aber sobald ich mehr weiß geb ich Bescheid.

Ich finds ja auch mehr als komisch denn was machen die Leute die zu Hundeausstellungen fahren in Bayern, haben deren Listenhunde dort alle ein Visum??

Ich hab auch schon von vielen anderen gehört die einfach so gefahren sind und es ist bis jetzt noch nie was gewesen, ich weiß noch nicht wie ich tun werden wenn sie uns nicht lassen ob ich ihn dann trotz allem mitnehme.

Lisa 03.06.2010 11:06

AW: Deutschland Schweiz Tour
 
Hier hab ich was gefunden bzw. von Sandra geschickt bekommen

Hier der Gesetzestext
Ausnahmen vom Einfuhr- und Verbringungsverbot

Mit der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (HundVerbrEinfVO) werden derzeit zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse im Reiseverkehr folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen:

* Gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (insbesondere Touristenverkehr)
* Gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden
* Diensthunde und Behindertenbegleithunde,


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