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  #21 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 08:35
Benutzerbild von RudiAly
Graf / Gräfin
 
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wir haben den wt über die hundeschule gemacht...haben ausbilder die listi 2 abnehmen dürfen...75euro..bei listi 1 muß jemand vom vet.amt oder ähnliches dabei sein..dann wirds hier auch teurer..doof aber ist so...
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gruß tom
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  #22 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 08:59
Benutzerbild von Angela
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Welche Hundeschule ist das?
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Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich. Adenauer
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  #23 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 09:05
Benutzerbild von RudiAly
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http://www.vnhf.org
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gruß tom
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  #24 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 11:50
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Hier in Magdeburg bezahlen wir für den wt 400 Euro und dann noch mal 25 Euro bei Ordnungsamt für die Papiere das er denn wt bestanden hat oder nicht.

lg ivonne mit lotta
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  #25 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 13:49
Benutzerbild von honey-bunny
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Ja in Bayern zahlt man für das Gutachten 250€ und dann nochmal 62,50€ oder so an OA für das Negativzeugnis (wie es so schön heisst). Und du MUSST den WT von einem Gutachter machen lassen.
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LG Julia und Kaja
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  #26 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 14:25
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Aspropos Weitergabe von Daten. Einer Züchterin ist das entsprechende Ordnungsamt mal über das Internet auf die Schliche gekommen... nur mal so zur Transparenten Welt...
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  #27 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 15:58
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auf was für eine Schliche was hat sie denn gemacht??
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  #28 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 19:16
Benutzerbild von Monty
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Zitat:
Zitat von honey-bunny Beitrag anzeigen
Ja ich weiß ja......ich dachte ja nur...momentan ist sie so gut drauf, ich will einfach diesen Maulkorb los werden. Das hat sie nicht verdient.

Nö, ich hab nicht vor nach Ba-Wü zu ziehen. Ihr habt recht, ich werde weitere meiner wahnsinnig tollen Ideen doch lieber für mich behalten. Ich hab echt gute....

In Bayern gilt dein Negativzeugnis überall und du kannst dir sicher sein, das nach Umzug das OA informiert wird.

Dank der gesetzlichen Meldepflicht wird immer nachvollziehen sein wo du wohnst.

Warum hast du nicht gegen Leinen und Maulkorbpflicht geklagt? Nach 4 Wochen ist es rechtskräftig. Und das Negativzeugnis ist ein rechtskräftiger Bescheid.

Aus der Nummer kommst du nur noch mit einer Klage vor den Verwaltungsgericht raus.

Wenn es dir hilft, ich habe ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (Bayern) hier, in dem es heißt. Leinen UND Maulkorbzwang ist tierschutzwidrig.

Oder wurden die Auflagen zu Recht nach einen Vorfall auferlegt? Dann kannst du es leider wirklich vergessen...

und ich würde mich auch penibel daran halten, du spielst mit der Sicherheit deines Hundes...
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  #29 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 19:20
Benutzerbild von Monty
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Zitat:
Zitat von Angela Beitrag anzeigen
Wenn du einen Jagdschein machst, hast du die Auflagen nicht.
Das ist (zumindest für Bayern) falsch!
Die einzige Ausnahme wäre als Zivilperson deinen Hund zum Rettungshund auszu bilden. Er muss aber die Prüfungen bestehen und du auch
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