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gottfried 10.01.2010 18:48

Frage an unsere Schweizer
 
Es geht um folgendes, wir haben einige Bekannte in der Schweiz und ich soll dieses Jahr zur Hochzeit kommen. Das ist im Kanton Glarus . Wenn, dann sind aber meine beiden Filas mit dabei ... was sagt die Schweizer Hundeverordnung dazu ? Geht das und wenn , was muss ich beachten ausser das der Rüde am Gipfelkreuz nicht das Bein hebt ;) ?

linda 10.01.2010 18:57

AW: Frage an unsere Schweizer
 
also wir wohnen ja ca 15 kilometer von der schweiz entfernt. und wir fahren öfters mit unseren beiden in die schweiz. am zoll wollen sie nur den wesenstest von loona und beide impfpässe. mehr nicht. achso und loona ist ein american stafford

luvabulls 10.01.2010 18:59

AW: Frage an unsere Schweizer
 
Zitat:

Zitat von gottfried (Beitrag 185632)
Es geht um folgendes, wir haben einige Bekannte in der Schweiz und ich soll dieses Jahr zur Hochzeit kommen. Das ist im Kanton Glarus . Wenn, dann sind aber meine beiden Filas mit dabei ... was sagt die Schweizer Hundeverordnung dazu ? Geht das und wenn , was muss ich beachten ausser das der Rüde am Gipfelkreuz nicht das Bein hebt ;) ?

Kein Problem die Hunde ans Kreuz pinkeln zu lassen:

Kanton Glarus

13.02.2009

1. Geltendes Hunderecht
- Kantonaler Beschluss über die Hundetaxen vom 18. November 1996 (VI C/4/6)
2. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht
- Das kantonale Recht enthält keine Regelungen bezüglich "gefährliche Hunde".
3. Geplante Gesetzesänderungen bezüglich "gefährliche Hunde"
- Die Schaffung eines Hundegesetzes wurde seinerzeit von der Landsgemeinde abgelehnt.

Quelle: Die Stiftung für das Tier im Recht

luvabulls 10.01.2010 19:12

AW: Frage an unsere Schweizer
 
Zitat:

Zitat von linda (Beitrag 185637)
also wir wohnen ja ca 15 kilometer von der schweiz entfernt. und wir fahren öfters mit unseren beiden in die schweiz. am zoll wollen sie nur den wesenstest von loona und beide impfpässe. mehr nicht. achso und loona ist ein american stafford

Achtung Linda, so einfach ist das nicht, das ist der Kanton Thurgau. Die Durchreise, ohne dass der Hund das Auto verlässt, ist erlaubt. Aber für den Aufenthalt dort, auch nur für eine kurze Zeit, müssen die geltenden Auflagen für Reisende oder Touristen eingehalten werden: entweder eine Bewilligung beim Vet.-Amt einholen oder Maulkorb und Leine. Ansonsten droht dir die Beschlagnahmung der Hunde und eine ziemlich schmerzvolle Busse. Die Exekutive ist bei uns nicht der Zoll, sondern die Polizei.

gottfried 10.01.2010 19:28

AW: Frage an unsere Schweizer
 
Das sind ja gute Nachrichten , wenn meine Hunde geimpft sind und ich die Papiere mitführe kann ich also problemlos einreisen und habe im Kanton Glarus auch keine besonderen Auflagen ... na da kommen wir doch gern

Danke für die schnellen Antworten
richtig klasse son Forum

luvabulls 10.01.2010 19:37

AW: Frage an unsere Schweizer
 
Gern geschehen und viel Spass i dr Schwiiz!


@ Linda, nicht nur Loona ist auf der Thurgauer Rasseliste, auch deine Delayla! klickmich

Rocky 10.01.2010 19:54

AW: Frage an unsere Schweizer
 
.... die Durchreise durch den Thurgau dürfte etwa in etwa 20 Minuten dauern - hin und zurück ;)

Also meines Wissens wurde noch nie einem Touristen der Hund beschlagnahmt. Die Schweiz ist "Schengenland", es gibt keine eigentlichen Personenkontrollen mehr. Echt scharf und bissig ist bloss der Deutsche Zoll, aber natürlich nur wenn ihr ein paar Hundertausend an Schwarzgeld schmuggelt :ok:

luvabulls 10.01.2010 20:47

AW: Frage an unsere Schweizer
 
Zitat:

Zitat von Rocky (Beitrag 185658)
Also meines Wissens wurde noch nie einem Touristen der Hund beschlagnahmt.

Touristen müssen nicht zwangsläufig aus dem Ausland kommen. Einer Zürcherin wurde der Hund beschlagnahmt und eingeschläfert. Die Geschichte wirbelte viel Staub auf.


Zitat:

Zitat von Rocky (Beitrag 185658)
Die Schweiz ist "Schengenland", es gibt keine eigentlichen Personenkontrollen mehr. Echt scharf und bissig ist bloss der Deutsche Zoll, aber natürlich nur wenn ihr ein paar Hundertausend an Schwarzgeld schmuggelt :ok:

Genau! :)

Ich fahr ja mehrere male pro Woche ins Ausland und noch nie habe ich erlebt, dass sich ein Zollbeamte für die Papiere meiner Hunde interessierte. Nicht mal die Franzosen.

Ein einziges mal würde ich von einem Österreichischen Beamten gefragt ob die Hunde geimpft waren. Ein ja genügte ihm.

blue 11.01.2010 10:30

AW: Frage an unsere Schweizer
 
Ich fahre regelmässig in die Schweiz,um unsere Bulli-Babys zu besuchen.
Meist sind Mama und Geschwister dabei...
Auch bei uns war der schweizer Zoll immer sehr freundlich und eher "auf der Seite der Hunde".
Kamen meist solche Sätze: Was für's Schmarrn,sind doch normale Hunde,blöde Rasseliste...
Aber je nach Kanton habe ich beim Aussteigen für die Bullis ein Mauli an.
(Vorsicht ,in der Schweiz sind die Stoff/ Neopren-Maulkörbe nicht immer erlaubt.Der Hund kann nicht hecheln!)

linda 11.01.2010 10:42

AW: Frage an unsere Schweizer
 
also wir fahren auch immer in schaffhausen über die grenze und der zoll(egal ob deutsche seite oder schweizer seite) hatt uns auch nie probleme gemacht. auch die schweizer polizei war immer sehr freundlich


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