Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2 (permalink)  
Alt 03.10.2014, 21:41
Wupperdog Wupperdog ist offline
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 15.09.2014
Beiträge: 10
Standard AW: Besuch von der Polizei

Hallo, Mirko.

Da ich in diesen Thematiken auch aus - und weiterbilde versuch ich mal einfach zusammenzufassen:

Es gibt in Deutschland das sogenannte "Jedermann Recht". Dieses Recht setzt sich aus verschiedenen Paragraphen des Strafrechts und des BGB zusammen und hat den Zweck, jedem Bürger legal Mittel zur Selbsthilfe zu geben, bis hoheitliche Hilfe (Polizei, Feuerwehr etc.) kommt.

Was der Polizist da gesagt hat ist maximal die halbe Wahrheit. Es gilt IMMER die sogenannte "Verhältnissmäßigkeit der Mittel". Juristisch genau versteht man darunter "das mildeste Mittel was geeignet ist, die Gefahr / den Angriff erfolgreich zu beenden".

Hier wurde bewusst eine schwammige Definition benutzt, eben damit man sich in so einer Ausnahmesituation nicht riesig Gedanken machen muss.

Einfach gesagt auf Dein Beispiel: Bist Du ein Kickboxer mit viel Erfahrung, im Training, hast Du andere Mittel als nen Hund.
Bist Du aber Familienvater, untrainiert (oder nur leichter Freizeitsport) wird Dir auch mit Hund nix passieren WENN (!) Du nach dem Angriff direkt Krankenwagen und Polizei holst.

Und sagst Du hast Deine Familie in Gefahr gesehen. Denn Lebenserhalt geht immer über alles!
Mit Zitat antworten