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Alt 03.10.2014, 20:37
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Mirko Mirko ist offline
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Standard Besuch von der Polizei

Hallo
Letzten Mittwoch hatte ich Besuch von der Polizei die wahren in unserer Siedlung
Präventiv zum Thema Einbruch unterwegs . Ich war im Garten und hatte die Terrassentür nach vorne offen deshalb haben sie bei mir geschellt . Sie fragten
mich wie ich mein Haus gegen Einbruch gesichert habe ich sagte das ich einen Hund habe . Die beiden Beamten waren sehr nett und wollten den Hund gerne sehen ich ging mit ihnen ums Haus und zeigte ihnen meinen Dicken . Einer der Beamten sagte das er einen GSS habe und war total begeistert von meinen Hund . Dann habe ich sie gefragt was wäre wenn jemand Einbrechen würde und mein Hund würde den Einbrecher verletzen ? Also sagte der Beamte in Deutschland gilt Körperliche Unversehrtheit vor Eigentumsrecht natürlich kann man sein Eigentum schützen sagte er dann aber die Verhältnismäßigkeit muss stimmen . Das soviel bedeutet wenn ich Pech habe vor dem Kadi Lande . Ich habe daraufhin etwas gegoogelt und recherchiert . Bin daraus nicht wirklich schlau geworden kennt sich jemand mit der Thematik aus ? Es kann doch nicht sein das solche Leute einen noch verklagen können hallo wo sind wir denn hier !!!

Lg Mirko
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