Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1 (permalink)  
Alt 22.08.2014, 11:34
Worly1996 Worly1996 ist offline
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 21.08.2014
Ort: MK
Beiträge: 4
Standard Widerlegbar gefährlich??

Hallo!

Dann will ich mal loslegen mit meinen Fragen, hier die erste:

Der BM steht ja in NRW auf der Liste 2 des LHG. Was genau bedeutet "widerlegbar gefährlich"? Heißt das, der BM ist nach bestandenem Wesenstest wie ein "normaler" Hund zu behandeln? Auch steuerlich? Und wie ist das bis zum Wesenstest (der meines Wissens nach mit frühestens 18 Monaten absolviert werden kann)?

Was ist mit Rassen die auf Liste 1 stehen? Was haben die für "Vorteile" vom Wesenstest? Außer Maulkorbbefreiung nichts, oder? Leinenzwang und höhere Besteuerung bleiben doch bestehen, oder?

Ich verfolge schon länger die Entwicklung des Landeshundegesetzes und versuche nur zu verstehen.... Über Sinn und Unsinn will ich hier nicht diskutieren, hat auch keinen Zweck.

Wünsche Euch allen einen schönen Tag noch!

Lg Jenny
__________________
Ich sage was ich denke, damit ich höre was ich weiß
Mit Zitat antworten