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Alt 17.06.2014, 14:15
bx-junkie
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von Benjamin Beitrag anzeigen
Deswegen meine zwei Fragen:
1. Nach erfolgreicher Beendigung des Wesenstests, würde der Hund rechtlich noch als Listenhund zählen?
2. Was ist sollte ich mal Straffällig werden, wird mir der Hund dann abgenommen und muss den rest seines Lebens im Tierheim fristen?
Das würde ich nicht verkraften.
3. Falls ja, gibt es einen Weg das zu umgehen?(Bitte keine Polemik)
zu 1 kann ich adhoc nichts zu sagen, aber andere hier sicher
zu 2 Ja du bekommst ihn abgenommen je nach Straftat(!) da du dann nicht mehr die Zuverlässigkeit besitzt die man zum halten eines Listenhundes braucht (wird aber denke ich auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandelt)
zu 3 Ja den gibt es Welchen muß ich dir sicher nicht sagen, oder? Ganz ohne Polemik...

Was du oder wir von den Gesetzen halten ist leider völlig irrelevant...sie sind da und müßen befolgt werden...ansonsten kannst du auch dieselben Fragen deinem zuständigen OA stellen, die geben dir auch Auskunft.

Edit:
Oder hier die Lücken füllen
https://www.polizei.bayern.de/news/r...dex.html/11022

Geändert von bx-junkie (17.06.2014 um 14:19 Uhr)
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