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Alt 17.06.2014, 12:37
Benjamin Benjamin ist offline
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 17.06.2014
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Standard Listenhund und Straffälligkeit!?

Guten Tag erstmal und danke für die Möglichkeit an einem solchen Forum teilhaben zu können. Meine liebe zu Molossern hat sogleich mit dem Erfahren ihrer Existenz angefangen. Nähmlich dann, als wir damals eher ungewollt eine Bordeauxdogge in die Familie bekommen haben. Ich bin eigentlich immer von Hunden umgeben gewesen, seit meiner Geburt. Ich habe lang gewartet und viel nachgedacht, über die Entscheidung mir einen Begleiter zu suchen. BM´s haben es mir angetan, sie werden jedoch in Bayern als Kategorie 2 Hunde gelistet.

Ich würde momentan alle Vorraussetzungen erfüllen einen BM zu halten, nur bereitet mir die Sache mit dem Führungszeugnis Bauchschmerzen.

Deswegen meine zwei Fragen:
1. Nach erfolgreicher Beendigung des Wesenstests, würde der Hund rechtlich noch als Listenhund zählen?
2. Was ist sollte ich mal Straffällig werden, wird mir der Hund dann abgenommen und muss den rest seines Lebens im Tierheim fristen?
Das würde ich nicht verkraften.
3. Falls ja, gibt es einen Weg das zu umgehen?(Bitte keine Polemik)

Ich würde darum bitten ernsthaft auf meine Fragen einzugehen, ohne in diese mehr hineinzuinterpretieren, z.B. über meine kriminelle Veranlagung, weil ich nicht ausschließe, dass ich mit dem Gesetz in Konflikt geraten könnte.
Ich möchte hier nur die Wissenslücken füllen, welche mir fehlen um mir guten Gewissens einen BM zu holen.
Ich halte die Listenhundegesetze für Verwerflich, und auch die einschränkungen für die Halter solcher Hunde finde ich Falsch.

Ich danke euch schonmal für eure Antworten.
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