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Alt 22.08.2013, 12:25
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Dega Dega ist offline
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Standard AW: Steuerwillkür

Aber bei Heinz verhält es sich doch anders, in A ist der Hund nicht gelistet und in B ist er es? A und B sind in demselben Bundesland.
Das ist doch wirklich komplett willkürlich. Da kann eine Gemeinde doch offenbar machen, was sie will. Mit diesem Vorgehen könnte sie doch auch andere Auflagen vorschreiben, wie Maulkorb, kurze Leine oder fesseln und knebeln.
Ich frage mich, ob das alles so rechtens ist, einfach eine "Rasseliste" zu erfinden, die sich von der des entsprechenden Bundeslandes so unterscheidet.

edit: ich hab grad gelesen, Heinz hat es oben erklärt, trotzdem finde ich das, nun ja, bizarr.
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Bei Betrachtung der letzten paar Jahrtausende Menschheitsgeschichte drängt sich sogar die Frage auf, warum ausgerechnet die Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine gehen und einen Maulkorb tragen sollen. (Juli Zeh)

Geändert von Dega (22.08.2013 um 12:31 Uhr)
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