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Alt 21.08.2013, 16:04
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heder heder ist offline
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 08.11.2011
Ort: Trier
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Standard Steuerwillkür

Hallo,
wir haben mit unserem BM Rüden bisher in der Stadt Trier gelebt. Dort gab es keinerlei Einschränkungen in Bezug auf sogenannte Kampfhunde, auch nicht im steuerlichen Bereich. Der BM wird eigentlich in der Landeshundeverordnung in keinster Weise erwähnt. Steuerlich wurde er bislang immer wie ein ganz gewöhnlicher HUnd gesehen, mit 125€ im Jahr. Nun sind wir in unser neues Häuschen, ca. 8km, von Trier entfernt gezogen. Haben unseren BM auch schön brav umgemeldet und direkt eine böse Überraschung erlebt.

Laut Satzung des Städte und Gemeindebundes wird beim Bullmastiff eine Gefährlichkeit vermutet, es gibt keine Auflagen, aber dafür als Willkommensgeschenk den 8 fachen Steuersatz. Das Suspekte für uns ist aber, das er wie schon erwähnt, in der Stadt gar nicht gelistet ist und in der Gemeinde , noch auf der VG keiner erklären kann, wieso diese Rasse auf der Gemeindeliste steht.

Und was ich auch nicht nachvollziehen kann, ist, um die Gefährlichkeit zu wiederlegen, muss er entweder einen Wesenstest machen, oder vom behandelten Tierarzt eine Bescheinigung in Bezug auf die Ungefährlichkeit geschrieben werden. Nun, das lustige daran ist eigentlich, das ja meine Frau die behandelnte Tierärztin ist. Haben jetzt mal so eine Bescheinigung an die VG geschickt und erwarten jetzt schon gespannt auf eine Nachricht.

Da ja die Städte und Gemeinden die Freiheit haben, Hunderassen, gleich welcher Angehörigkeit, auf eine Liste der sogenannten gefährlichen Hunde zu setzen, die dann laut Besteuerungsgrundlage aber im Kreis gleich lauten sollen, hat das hier schon so ein bischen den bitteren Beigeschmack von Abzocke. Alleine schon die Aussage" es wird vermutet", stößt mir hier etwas sauer auf. Habe jetzt an die VG und unseren Bürgermeister entsprechend eine Stellungnahme geschrieben, in dieser auch darum gebeten, das die Dorfjugend nicht mehr in unsere Strasse kommen darf, da wir vermuten, Sie könnten etwas anstellen.
Bei einer solchen Willkür fragt man sich wirklich, warum für viele Steuergelder Verordnungen erlassen werden, wenn sich doch sowieso keiner daran hält.

Ist hier noch jemand aus RLP und hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht, wie schaut es bei Euch so steuerlich aus?

Folgende Rassen sind in der Gemeindesatzung gelistet, bei welchen eine Gefährlichkeit vermutet wird:

Bullmastiff
English Mastiff
Bullterrier
Dogo Argentino
Dogue de Bordeaux
Fila Brasileiro
Mastino Napoletano
Tosa Inu
sowie alle Kreuzungen aus diesen Rassen. Auch hier ist ersichtlich, das einige von den genannte, überhaupt nicht auf der Landesverordnung auftauchen.
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LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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