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Alt 29.10.2012, 19:05
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Monty Monty ist offline
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Registriert seit: 16.01.2007
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Standard AW: Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies

Zitat:
Zitat von Staff-Hilfe Beitrag anzeigen
... eigentlich ist die Höhe der Buße ja auch okay, denn wenn man bedenkt, was manch Gemeinde für die Unterbringung aufbringen muss. . .
Uns wurden 92 in Bayern, unsere Pitties zu Unrecht beschlagnahmt, die Kosten hätten wir tragen sollen - meinte die Stadt.

Das Gericht war der Meinung: Wer die Unterbringung anordnet bezahlt diese auch salopp gesagt, wer die Musik bestellt, löhnt auch dafür...
Im übrigen bleiben die meisten Tierschutzvereine und Tierheime auf den kosten der Unterbringung von beschlagnahmten Hunden meist sitzen.
Geld aus Strafen oder Bußgeldern werden nicht weitergeleitet und fließen nur in den Stadtsäckel
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L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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