Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1 (permalink)  
Alt 07.10.2012, 14:39
Benutzerbild von Grazi
Grazi Grazi ist offline
Gremlinfanatischer Mod
 
Registriert seit: 21.04.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 29.417
Standard Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies

Zitat:
Ein Hundehalter musste jetzt ein Bußgeld von 4.000 Euro an die Stadt Frankfurt an der Oder zahlen. Er hatte sich über das Verbot Paragraph 8 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg vom 16. Juni 2004 hinweggesetzt und verbotswidrig einen American Staffordshire Terrier gehalten. Das berichtet jetzt die Märkische Oderzeitung (MOZ). Das Bußgeld sei in der Zwischenzeit rechtskräftig, der Hund nach Thüringen vermittelt, wo dieses Verbot nicht besteht, berichte das Blatt weiter.
Den ganzen Artikel kann man bei Animal Health Online lesen: AHO: Bußgeld für Halter eines American Staffordshire Terriers

Eine schöne Methode, um Geld ins Stadtsäckel zu kriegen.

Keine Frage: Es ist dumm, sich einen "verbotenen" Hund zuzulegen und zu hoffen, dass es gut geht. Aber ein so hohes Bußgeld ist IMO schon krass!

Die Stadt musste natürlich dafür sorgen, dass der Hund "wegkommt" ... entweder durch behördlichen Einzug und Übergabe an ein TH (was für die Stadt dann natürlich Unterbringungkosten bedeutet hätte) oder durch Fristsetzung und der Auflage, den Hund in ein anderes Bundesland zu vermitteln (für sie die kostengünstigere Variante). Und ich verstehe auch, dass man ein Exempel statuiert und ein Bußgeld verlangt... aber gleich in dieser Höhe? Das erscheint mir schon extrem übertrieben. Selbst wenn die Verwaltungsvorschriften das rein rechtlich hergeben.

Kopfschüttelnd, Grazi
__________________


Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers)

Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe
Mit Zitat antworten