Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 16:53
Benutzerbild von Pöllchen
Pöllchen Pöllchen ist offline
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 09.01.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 2.252
Standard AW: Umfrage Hamburger Abendblatt

Habe selbstverständlich abgestimmt!

Diese ganzen blöden Gesetze stiften nur Verwirrung.
Der Bezirk in dem ich wohne, gestattet den Freilauf von Hunden mit abgelegter Gehorsamsprüfung auf Grünflächen, in Park und auf Wanderwegen. Andere anscheinend nicht.
Das wurde mir bei der Prüfung damals überhaupt nicht mitgeteilt, also dass es Unterschiede von Bezirk zu Bezirk gibt. So ein Schwachsinn, denn selbst die Behörde weiß nicht bescheid. Frau X sagt ist erlaubt, Herr Y sagt ist nicht erlaubt...


Auszug aus "Anleinpflichten und Mitnahmeverbote für Hunde" http://www.hamburg.de/anleinpflicht/
Zitat:
"Besondere" Anleinpflichten und die Mitnahmeverbote
Besondere Anleinpflichten und Mitnahmverbote gelten für alle Hunde - ob gehorsamsgeprüft oder nicht!. Kurz anleinen müssen Sie, wenn

Sie mit Ihrem Hund in ein Einkaufszentrum, eine Fußgängerzone, eine Einkaufsstraße, zu einer Veranstaltung oder an einen Ort gehen, an dem viele Menschen zusammenkommen,
Sie mit Ihrem Hund im Wald oder einem Naturschutzgebiet spazieren gehen. In einige Gebiete dürfen Sie Ihren Hund überhaupt nicht mitnehmen – bitte beachten Sie die Schilder vor Ort!
Ihre Hündin läufig ist,
Ihr Hund schon mehr als einmal Menschen oder Tiere verfolgt, länger angebellt oder sonst belästigt hat,
Ihr Hund Ihnen nicht zuverlässig gehorcht oder
Sie Ihren Hund in unmittelbarer Nähe von Schulen, Spielplätzen oder Kinder- und Jugendeinrichtungen mitführen.
Was gilt in Grün- und Erholungsanlagen?
Zu den Grün- und Erholungsanlagen zählen insbesondere Parks, Kleingartengebiete, Wanderwege, Gehölze, Spiel- und Badeplätze, Zeltplätze und Strandflächen.

Hier gelten für alle Hunde besondere Regeln:

Sie dürfen Ihren Hund nicht auf Spielplätze, Rasenflächen, Wiesenflächen oder in Blumengärten mitnehmen
Sie müssen Ihren Hund auf den Wegen immer an der kurzen Leine führen - es sei denn es gelten in der Grünanlage die auf der Vorderseite beschriebenen Ausnahmen für "gehorsamsgeprüfte" Hunde
Sie dürfen Ihren Hund auf eine der ausgewiesenen Hundeauslaufflächen mitnehmen und frei laufen lassen. Achten Sie auf die Schilder! Nur gefährliche Hunde und Hunde, für die ein Leinenzwang angeordnet wurde dürfen auch auf Hundeauslaufflächen nicht ohne Leine und Maulkorb bzw. ohne Leine laufen. Für "gehorsamsgeprüfte" Hunde gelten außerdem die besonderen Regelungen in den einzelnen Bezirken.
In einige weitere Bereiche dürfen Hunde überhaupt nicht mitgenommen werden, zum Beispiel auf alle Hamburger Wochenmärkte, auf Volksfeste (zum Beispiel den DOM), zum Hafengeburtstag und in besonders gekennzeichnete Gebiete (bitte beachten Sie die Schilder vor Ort!). Im Straßenverkehr muss Ihr Hund nach der Straßenverkehrsordnung von einer Person begleitet sein, die ausreichend auf ihn einwirken kann – im Zweifel bedeutet auch dies eine Leinenpflicht.
__________________
Grüße von Kerstin

First wonder goes deepest.
Wonder after that fits in the impression made by the first.
(Yann Martel)
Mit Zitat antworten