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Alt 27.07.2011, 16:35
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Jule69 Jule69 ist offline
stolze Bullmastiffmama
 
Registriert seit: 20.02.2011
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Standard AW: Anmelden eines Bullmastiff beim OA

Zitat:
Zitat von mika80@online.de Beitrag anzeigen
Wir waren beim OA und laut Aussage des Beamten könnte ich sie nur als Schutz/Wachhund anmelden oder er müsste aus dem Tierheim sein,er hat auch gesagt das die Zucht in NRW verboten ist und die einführung in NRW auch nicht erlaubt sei,das heißt ich kann mir keinen in einem anderen Bundesland holen und mit nach NRW bringen.Wie hast du deinen denn angemeldet und wo hast du ihn her?Verstehen kann ich das auch nicht.

Ich würde mir mal einen anderen Ansprechpartner suchen!
Du musst bei einem secondhand BM lediglich nachweisen woher er kommt, weil dann überprüft wird, ob er schon mal auffällig geworden ist bzw. als gefährlich eingestuft wurde. Ansonsten musst du nur die Auflagen erfüllen, den Link dazu hat Monty ja reingestellt. Der BM ist in NRW ein Hund nach §10 (ein Hund bestimmter Rassen).
Ruf mal beim Vet.Amt an, die sind oft etwas firmer .
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In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013
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