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Alt 23.01.2011, 20:06
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HeikesMona HeikesMona ist offline
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Standard AW: § 11 Tierschutzgesetz - Anrechnung des Sachkundenachweises?

Ich denke nicht, dass Du den Sachkubndenachweis so einfach umschreiben lassen kannst. Sachkundenachweis für Hunde der 20/40 Regelung meinst Du mit "klein" oder?
Der Sachkundenachweis ist ja eher dafür da, dass Du den Sachgemäßen Umgang mit Hunden unter beweis stellst. §11 benötigst Du u.A zum Vermitteln von Tieren/ Hunden (gehe davon aus, dass Du das meinst)oder wenn Du Tiere Züchten oder verkaufen möchtest. Zweierlei Schuhe! Ich denke Du kommst um den Tag, welcher ähnlich dem SK-Nachweis einer Schulung mit Anschließendem Prüfungsteil ähnelt, nicht rum. Wäre ja auch zu einfach!! Zumal der Spaß ja auch wieder Gelder in die Staatskasse bringt. ;-)
EDIT:
Habe Deinen Beitrag noch einmal gelesen, was bitte meinst Du mit "kleinem" SK??? Der vom TA kann es wohl nicht sein, denn Du hälst ja die in die Kategorie "gefährliche Hunde" eingestuften Rassen.

Hast Du mal so einen Ordner gesehen, den Du bekommst für Vorbereitung auf den §11? Das ist ein ordentlicher Schinken und die Fragen sind sehr viel Komplexer!
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Mein Hund hört aufs Wort,
wenn ich sage komm her oder nicht,
dann kommt sie her oder nicht
und zwar sofort

Geändert von HeikesMona (23.01.2011 um 20:16 Uhr)
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