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Alt 28.12.2010, 09:42
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Nadine & Duke Nadine & Duke ist offline
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 21.10.2009
Ort: Dormagen / NRW
Beiträge: 769
Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Zitat:
Zitat von Donni Beitrag anzeigen
Mir hat das OA gesagt das die Betreuende Person einen Sachkundenachweis braucht um mit dem Listenhund Gassi zu gehen. Leinen- und MK-Befreiung gilt immer nur für die jeweilige Person die es abgelegt hat mit dem Hund. Steht ja auch dein Name und der des Tieres auf dem Ausweis - zumindest bei uns hier in Erftstadt.
Richtig, genau so ist es...

Zitat:
Zitat von Donni Beitrag anzeigen
Also müsste normalerweise jeder der mal mit dem Hund gehen könnte alle Papiere und Prüfungen machen mit dem Hund. Das ist deutsche Rechtssprechung leider
Nix leider! ZUM GLÜCK!!!
Duke wäre fast einem Rottweiler zum Opfer gefallen, weil sein Halter seine Mutter mit ihm gehen läßt, die den garnicht halten kann!
Zum Glück hat er eine Maulschlaufe getragen und konnte nicht zubeißen, sonst hätte das ein schlimmes Ende genommen!
Der Rotti hat nur auf eine Gelegenheit gewartet sich Duke zu schnappen.
Bei dem Mann hatte er keine Chance, aber die Frau konnte den nicht halten und da hat er immer die Klappe ganz weit aufgerissen, bis zu dem Tag, an dem er sich losgerissen hat und quer über eine viel befahrene Strasse geschossen kam und sich auf Duke gestürzt hat.
Die Frau durfte, rechtlich gesehen, garnicht mit dem Hund gehen!

Zitat:
Zitat von Donni Beitrag anzeigen
Nur von der Leine lassen würd ich persönlich dann vielleicht nicht unbedingt riskieren wollen...
Das ist auch verboten, also wäre dann Leinenpflicht angesagt.
__________________
Liebe Grüße
Nadine & Duke
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