Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 09:13
Benutzerbild von Simone
Simone Simone ist offline
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 16.02.2005
Ort: Nähe von Bonn
Beiträge: 6.724
Standard Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Hallo!

Ich habe eine rechtliche Frage, vielleicht weiß ja einer von Euch die Antwort:

Wir wohnen in NRW, somit ist Gustav ein "Listenhund". Er steht auf der Liste 2 und gilt bis zum Wesenstest als gefährlicher Hund mit Leinen- und Maulkorbpflicht. Als Halter muss man Sachkunde, Versicherungschutz und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und die Haltergenehmigung beantragen.

Gustav ist Leinen- und Maulkorbbefreit und hat den Wesenstest. Wie ist es denn nun, wenn ich ihn für einige Tage in eine Urlaubsbetreuung zu Bekannten (auch NRW) geben würde? Gilt dann seine Leinen- und MKBefreiung auch dort? Müssen die Urlaubsbetreuer auch eine Haltergenehmigung haben? Muss speziell etwas für Gustav beantragt werden?
__________________
LG Simone
Mit Zitat antworten