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Alt 29.08.2010, 13:12
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cane de presa cane de presa ist offline
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Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

Zitat:
Als erstes muss ich zur Gemeinde und mein "berechtigendes Interesse" zur Haltung von "Gefährlichen Tierarten" Art.37 LStVG hier:Kategorie2 Hunde
vorbringen und anfragen ob sie mir ein "vorläufiges Negativzeugnis" für einen Welpen ausstellen oder?
NEIN
"berechtigendes Interesse" gibts nur bei Kat.1
Bedeutet KAt.1 nur Tierheim Hunde möglich

Zitat:
Was kann man alles vorlegen?
Nichts.Hochstens bei der Anmeldung,stammbaum papiere.
aber selbst das wird nicht gefordert.

Man kann kein Hund Anmelden ohne ihn zu Besitzen

Vorherige ankündigung kann sogar nach hinten los gehen.
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Geändert von cane de presa (29.08.2010 um 13:16 Uhr)
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