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Alt 10.08.2010, 06:36
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tpgbo tpgbo ist offline
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard 50/50 Regelung bei Tierversicherungen

Hallo alle zusammen,

wollte mal hören, ob Ihr diese Regelung kennt.
Wir hatten jetzt einen Pferdehaftpflichtschaden wobei sich die Pferde geprügelt haben als sie zusammen standen.
Ich hab es meiner Versicherung gemeldet.
Sie wollten aber nur 50 % der Kosten tragen, weil es sich angeblich um eine typische Tiergefahr handelt.
Heißt: Jeder Tierhalter geht bewußt die Gefahr einer Verletzung ein, wenn man Tiere zusammen läßt.
Das gilt übrigens auch für nicht angeleinte Hunde!!!

Dieser Passus ist in keinem Vertrag oder Gesetz zu finden, wird aber von ziemlich allen Versicherungen praktiziert.

Find ich ziemlich lächerlich, wenn ich am Straßenverkehr teilnehme, bin ich mir doch auch der Gefahr eines Unfalls bewußt, bekomme aber trotzdem die volle Schadenssumme.
Wie seht Ihr das ?

LG Tanja
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