@ Katinka: Laut aktuellem DOGS-Magazin (Mai/Juni 2010), S. 112-115, ist es für NRW wie folgt geregelt:
Freilauf des Hundes im Wald: Freilauf auf Wegen, abseits angeleint
Abschuss eines Hundes möglich, wenn: Hund wildert;wildern heißt, wenn Hund außerhalb der Einwirkung des Halters Wild aufsucht, verfolgt oder reißt
Wusste ich vorher auch nicht, aber da Amber im Wald immer mordsmäßig zu tun hat mit Spielen, auf nen Ball aufpassen o.ä., verlässt sie die Wege eh nicht oder vielleicht bis zu nem halben Meter, aber weiter nicht. Und ich habe bis ich das in der DOGS gelesen habe einfach eine Strafe riskiert, weil irgendwo muss sie ja mal ohne Leine laufen dürfen, finde ich zumindest. Sonst wäre Schleppleine natürlich ne Alternative, aber Missy verheddert sich darin gern mal, daher ist es ganz ohne Leine natürlich schöner