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Alt 04.07.2010, 19:16
Peppi Peppi ist offline
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Standard AW: Wesenstest (NRW)

Zitat:
Zitat von Mila Beitrag anzeigen
Hat jemand von euch eine Ahnung, ab welchem Alter (des Hundes) man in NRW einen Wesenstest absolvieren kann, und wie genau dieser abläuft?

1) (Habe gelesen, dass er WT von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein soll, stimmt das?)
2) Mich interessiert der Wesenstest für einen Liste 2- Hund, ich vermute es macht einen Unterschied ob Liste 1 oder 2!

3) Verläuft dieser Test positiv, dann ist der Hund von Leinen- und Maulkorbpficht befreit und es muss keine erhöhte Hundesteuer gezahlt werden, richtig?!

4) Befreiung von Leinenpflicht heißt, der Hund darf frei laufen, wo Freilauf für Hunde allgemein erlaubt ist, also z.B. auf Waldwegen in NRW?

Bin mir bei allem sehr unsicher, wie ihr merkt...
1) ja
2) ja, ist unterschiedlich. Liste eins nur von hochoffiziellen Stellen abnehmbar.
3) nein, abhängig von Stadt
4) ja

Mindestalter offiziell weiss ich nicht. Aber viele machen den Test erst mit 18 Monaten, weil die meisten Hunde sich in dem Alter noch verändern. Einge Städte fordern auch die Wiederholung der Prüfung alle zwei Jahre, oder nach Aufforderung, oder, oder. Alles verschieden von Stadt zu Stadt.
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Geändert von Peppi (04.07.2010 um 19:20 Uhr)
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