Kenn mich in NRW leider nicht aus...
Zum Thema WT in NRW kann ich dir hier nur diesen Link geben (ich denke den kennst du schon)
http://www.umwelt.nrw.de/verbraucher...lhundg-nrw.pdf
Zitat:
§ 10 Hunde bestimmter Rassen
(1) Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 3 kann die Verhaltensprüfung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
(3) Abweichend von § 6 Abs. 2 kann die Sachkundebescheinigung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden.
|
--> Heißt für mich: der Unterschied ist, dass du die Prüfung nicht beim AmtsVet machen musst, sondern sie auch von einem anderen Sachverständigem (Siehe
HIER) abgenommen werden kann
Mindestalter: 15 Monate
Egal ob dies die Steuer, den WT (je nach AmtsVet) oder den "Freilauf" betrifft - ich denke, das jede Stadt seine eigenen "Regeln" hat.
Frag doch einfach bei DEINER Gemeinde DIREKT nach, die können (sollen sie auch) dir all diese Fragen am besten beantworten.