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Alt 07.05.2010, 07:26
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Graf / Gräfin
 
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Standard AW: Auflagen für Anlage-2-Hunde?

Zitat:
Zitat von Jan&Claudia Beitrag anzeigen
hallo
wir haben uns ja kürzlich nen BM mädel geholt.und bei uns in borken muß man:
sachkundenachweis vorlegen (für alle die den hund führen wollen)
polizeilichesführungszeugnis (ohne einträge)
vorweisen das der hund geschipt ist
vorweisen das der hund ausreichend hoch versichert ist!
ab einem halben jahr maulkorbpflicht.
steuern sind in jeder gemeinde anders,bei uns 288€ im jahr (auch wenn der wesenstest bestanden ist)

grüße jan

den sachkundenachweis mußt du aber beim veterinäramt machen , so war das auf jedenfall bei uns!!!! wir kommen auch aus nrw....
es ist echt wichtig das du dich beim ordnungsamt persöhnlich erkundigst, um von vornerein probleme und mißverständnisse zu vermeiden!!!
es kann auch sein das die zu dir nach hause kommen und schauen ob der hund "ausbruch sicher"gehalten werden kann.., muß nicht sein kann aber !!!!!
bei uns wollte der hr. vom amt eigentlich auch kommen, is er aber nicht !!!! schade .., hätt er gerne machen können, ich hab ja nix zu verbergen !!
und da du dich für nen "listenhund" entschieden hast mußt du dich halt mit den behörden auseinander setzen !!!!!
und jeder der außer dir mit dem hund geht muß den sachkundenachweis haben und 18 jahre alt sein!!!!
lg conny
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