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Alt 02.05.2010, 15:35
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Ich kann dir nur den Text von der Französischen Botschaft kopieren:

Kampfhunde (nach französischem Gesetz)

Die Verbringung von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten und wird als Straftat bewertet.

Die Hunde der ersten und zweiten Kategorie dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden.

Im öffentlichen Raum sind Hunde der zweiten Kategorie von einem Volljährigen an der Leine zu führen und es besteht Maulkorbpflicht.

Anmerkungen:
Rottweiler dürfen nach Frankreich einreisen. Für sie besteht aber Maulkorb-und Leinenpflicht.

Dobermann und deutsche Dogge gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Das Tragen eines Maulkorbes wird aber empfohlen.

Erste Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden dieser Kategorie sind verboten.

Zu dieser Kategorie gehören alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beiden Hundearten werden allgemein „Pit-bulls“ genannt), Mastiff („Boer-bulls“) oder Tosa vergleichbar sind und die in keinem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.

Zweite Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der o. g. Rassen sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen ist.

Zu dieser Kategorie gehören auch Rottweiler und Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind. Allerdings benötigen diese Hunde kein Stammbuch.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Frankreich mitzunehmen.


Also wir werden definitiv NICHT mit unserer CC-Hündin (ohne Papiere) nach Frankreich fahren. Die Gefahr ohne Hund zurück zu kommen ist mir etwas zu groß
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LG Sonja & Joy

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