Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6 (permalink)  
Alt 31.03.2010, 18:13
LukeAmy LukeAmy ist offline
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 06.04.2009
Ort: daheim
Beiträge: 4.165
Standard AW: was würdet ihr tun wenn ihr so etwas beobachtet hättet

Nach §28 STVO ist eshalt verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus an der
Leine zu führen oder unangeleint mitlaufen zu lassen, nur vom Fahrrad aus dürfen
Hunde mitgeführt werden.
Mit Zitat antworten