Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5 (permalink)  
Alt 16.09.2009, 06:19
Benutzerbild von Grazi
Grazi Grazi ist offline
Gremlinfanatischer Mod
 
Registriert seit: 21.04.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 29.413
Standard AW: Nochmal LHundG NRW

Weder im Landeshundegesetz NRW selber noch in den Verwaltungsvorschriften des LHGs ist ein Mindestalter für das Führen von "großen Hunden" genannt.

Kinder und Jugendliche dürfen daher - rein rechtlich gesehen - einen 40/20er Hund ausführen, wobei da die Bandbreite an Vierbeiner ja sehr groß ist.

Wird dieses Hund-Halter-Team aber womöglich mehrfach auffällig, können die Sachkunde und verlangte Zuverlässigkeit des offiziellen Hundehalters von Amts wegen überprüft und ihm gegebenenfalls entzogen werden.

Grüßlies, Grazi
__________________


Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers)

Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe
Mit Zitat antworten