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Alt 30.05.2009, 20:45
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morpheus morpheus ist offline
Großherzog / Großherzogin
 
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Dies stellt meines Erachtens ganz klar einen Verstoss gegen höherrangiges Recht dar. Eine gemeindliche Satzung kann keine Verordnung oder ein Gesetz außer Kraft setzen, es fehlt also die Regelungskompetenz, da Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Ländersache ist. Das wird wohl nüscht, auch nicht im Freistaat...
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Es grüßt
Stefan

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)
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