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Alt 30.05.2009, 20:00
Benutzerbild von Anne
Anne Anne ist offline
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
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Standard Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Im Anschluß setze ich den Link zu einem Zeitungsartikel ein. Es geht um einen Beißvorfall in einer bayerischen Gemeinde.
Als Reaktion auf diesen Vorfall beschloß der Gemeinderat, das Halten von "Kampfhunden" zu verbieten. Davon betroffen sind auch Kategorie 2 Hunde. Negativzeugnisse werden nicht anerkannt, Befreiung von Maulkorb - und Leinenzwang ist nicht mehr möglich, bzw. bereits erteilte Befreiung wird widerrufen.
Nun sieht das bayerische Gesetz für Kat.2 Hunde aber eben eine Befreiung von Maulkorb/Leinenpflicht vor.
Ist eine derartige Entscheidung der Gemeinde rechtlich haltbar?
Bayern ist ja leider der Vorreiter in Sachen "Kampfhunde".
Bleibt diese Entscheidung bestehen und ist politisch wie rechtlich unanfechtbar, befürchte ich, dass andere Gemeinden bald nachziehen. Erst in Bayern und bald auch in anderen Bundesländern.
Es geht mir nicht um eine Diskission zu diesem Vorfall, mich interessiert die rechtliche Seite dieses Gemeinderatsbeschlusses.

http://www.chiemgau-online.de/portal...rid,62011.html

dass die Verwaltung für die Prüfung zukünftiger Anträge zur Erlaubnis auf Haltung eines Kampfhundes den Schutz von Leben und Gesundheit einen sehr hohen Stellenwert beimisst. Damit geht der Gemeinderat davon aus, dass zukünftig kein Negativzeugnis und damit keine Erlaubnis mehr erteilt wird. Dazu wurde auch eine generelle Anlein- und Maulkorbpflicht für alle Kampfhunde der Klassen eins und zwei beschlossen.



Um diese Textpassage geht es u.a.

Falls ich den Text nicht hätte einstellen dürfen, bitte löschen.
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Gruß Vom Acker

Anne & Co.


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