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Alt 31.10.2008, 13:38
Peppi Peppi ist offline
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http://www.hessenrecht.hessen.de/ges...VO/HundeVO.htm

soweit ich das verstehe, gelten Auflagen und Listen für das gesamte BL.

Bei der Besteuerung können die einzelnen Kommunen und Städte selbst entscheiden.

So hab ich das verstanden.
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