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Alt 24.10.2008, 14:25
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Grazi Grazi ist offline
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Daumen runter Schweiz: Tötung überzähliger Hunde im TH zulässig

Mein Aufreger der Woche

Zitat:
Ein Tierheim im Kanton Luzern, das mehr als 20 überzählige und problematische Hunde tötete, hat sich nicht strafbar gemacht. [....]

«Eine Tötung von Problemtieren und die Tötung von Hunden zwecks Reduktion ist nicht unter Strafe gestellt, auch dann nicht, wenn ein Dritter bereit ist, die Hunde zu übernehmen», begründete der Amtsstatthalter heute von den Heimbetreibern veröffentlichte Urteil. [....]

Wie der Amtsstatthalter in seinem Urteil festhält, ist nach geltendem Recht auch eine Tötung eines Tiers ohne vernünftigen Grund straflos, solange diese Tötung nicht aus Mutwillen geschieht. [...] Nicht mutwillig handle hingegen, wer Jungtiere wegen unkorrekter Fellzeichnung, wegen Nichtentsprechens des Rassenstandards, zu hohen Wurfzahlen oder wer Tiere wegen Überzähligkeit töte.
Hier geht's zum kompletten Artikel: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/story/12743136

Ich muss dieses Rechtssystem nicht verstehen....

Fassungslos, Grazi
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