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Alt 24.10.2008, 14:13
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Grazi Grazi ist offline
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Standard Urteil zu Pflegestellen in Privatwohnungen

Ist vielleicht für den einen oder anderen hier von Interesse:

http://www.jusline.de/index.php?cpid...ec4&feed=28755

Auszug: "Ein Verein bedarf keiner Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, wenn er Tiere aufnimmt und bis zur Vermittlung an neue Halter von Tierfreunden - auf Kosten und nach Vorgaben des Vereins - vorübergehend in deren Wohnungen betreuen lässt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden."

Grüßlies, Grazi
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Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe
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