Ist vielleicht für den einen oder anderen hier von Interesse:
http://www.jusline.de/index.php?cpid...ec4&feed=28755
Auszug: "Ein Verein bedarf keiner Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, wenn er Tiere aufnimmt und bis zur Vermittlung an neue Halter von Tierfreunden - auf Kosten und nach Vorgaben des Vereins - vorübergehend in deren Wohnungen betreuen lässt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden."
Grüßlies, Grazi